Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern überarbeiten
- Bevölkerung vor Rückfalltätern schützen
Anlässlich der Konferenz der Innenminister von CDU und CSU erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: "Rückfallgefährdete Sexual- und Gewalttäter gehören hinter Schloss und Riegel. Dafür gibt es im Strafgesetzbuch die Sicherungsverwahrung. In der Praxis zeigt sich aber, dass das Gesetz noch lückenhaft ist, weil die Gerichte die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung außerordentlich eng auslegen." So wurde vor wenigen Wochen in Töging in Oberbayern ein vorbestrafter Sexualtäter rückfällig. Die zuständigen Gerichte hatten vorher die Sicherungsverwahrung in seinem Fall abgelehnt. Zahlreiche ähnliche Fälle seien in den letzten Wochen zu beobachten.

Es darf, so Mayer, nicht sein, dass hochgefährliche Sexualtäter sehenden Auges auf freien Fuß gesetzt werden. Es haben der Schutz der Bevölkerung und nicht juristische Spitzfindigkeiten im Vordergrund zu stehen.

Scharfe Kritik übt MdB Mayer an Bundesjustizministerin Zypries (SPD), die jegliche Lösung verschleppe. Als zuständige Ministerin habe bis heute keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Nach der Bundestagswahl und unter anderen politischen Mehrheitsverhältnissen wollen CDU und CSU die nötigen gesetzlichen Änderungen umgehend vornehmen. Das haben die Unionsparteien und CDU im gemeinsamen Regierungsprogramm für 2009-2013 festgehalten.