MdB Stephan Mayer vertritt Interessen der Kommunen

Mühldorf/Berlin.(gö)
"Die CSU-Landesgruppe hat sich bei den Verhandlungen zum EU-Begleitgesetz mit Erfolg für die Rechte der Kommunen eingesetzt." Dies betont Heimatabgeordneter Stephan Mayer unmittelbar vor der 1./2. Lesung des Gesetzes am kommenden Mittwoch. Das ist, so Mayer, für ihn eines der wichtigsten Ergebnisse dieser Verhandlungen mit der SPD. Letztere hatte sich lange gegen diese Festlegung gesträubt.

Die CSU habe erreicht, dass der Deutsche Bundestag bei EU-Vorhaben zum Sachwalter der Kommunen wird. Diese Aufgabe wird dem Bundestag mit Blick auf die kommunale Daseinsvorsorge nun ausdrücklich im Gesetz zugewiesen. Gibt der Bundestag bei EU-Gesetzesvorhaben eine Stellungnahme zu Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge ab, muss sich die Bundesregierung um Einigung mit dem Bundestag bemühen.

Damit erhält die kommunale Daseinsvorsorge ein deutlich höheres Gewicht gegenüber Brüssel. Stephan Mayer: "Gerade im Verhältnis zur Europäischen Union brauchen wir starke Kommunen."

Der Begriff kommunale Daseinsvorsorge beschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen − die sogenannte Grundversorgung. Er umfasst das Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder usw.