Ratsbegehren findet am Sonntag, den 22.09.2013, statt
Erschienen am: 02.10.2013
Nachdem das Verwaltungsgericht München am 18.09.2013 den Antrag der Bürgerinitiative „Altstadt Mühldorf – Werte bewahren statt zerstören“ auf Zulassung eines Bürgerbegehrens abgelehnt hat, können alle Mühldorferinnen und Mühldorfer am Sonntag im Rahmen eines Ratsbegehrens darüber entscheiden, was mit dem Haus am Stadtplatz 58 geschehen soll.

Im Interesse eines weiterhin attraktiven und lebendigen Stadtplatzes, möchte die Eigentümerin des Gebäudes, die Stadtbau GmbH, dieses Haus abreißen und beim Wiederaufbau die notwendigen Geschäftsflächen schaffen, um die Ansiedelung einer C&A-Filiale zu ermöglichen. Derzeit darf das Gebäude aus feuerpolizeilichen Gründen nur noch im Erdgeschoss durch den Theresia-Gerhardinger-Kindergarten genutzt werden. Diese Genehmigung endet im September 2016. Deshalb soll ein neuer, moderner Kindergarten auf dem Nachbargrundstück gebaut werden.

Eine Sanierung des Hauses „Stadtplatz 58“ käme die Stadt weit teuerer als ein Abriss und Wiederaufbau. Natürlich wird darauf geachtet, dass sich die Fassadengestaltung und Geschosshöhe in das Altstadtensemble eingliedert.