MdB Stephan Mayer über den akutellen Stand der Planung der B15neu

Erschienen am: 16.06.2014
Mühldorf/München.(gö)
Der geplante Bau der B 15 neu erhitzt derzeit die Gemüter im Landkreis Mühldorf und darüber hinaus. Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer hat sich mehrmals vehement gegen jüngste Vorstellungen der Autobahndirektion Süd gewandt, die B 15 neu nach Osten zu rücken und dann über einen Ausbau der bestehenden B 12 zwischen Heldenstein und Ortsumgehung Haag wieder nach Westen Richtung Rosenheim zu führen.

MdB Mayer wollte nun von der Fachabteilung der Obersten Baubehörde im bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wissen, wann denn mit einem konkreten Trassenvorschlag zu rechnen ist. Derzeit werde zum Teil ohne jede Grundlage über mehrere Varianten diskutiert.

Wie Abteilungsleiter Stefan Leitner dem Heimatabgeordneten mitteilte, wird eine exakte Trassenfindung erst stattfinden, wenn eine vorrangige Einstufung des Abschnittes zwischen A 92 und A 94 im Bundesverkehrswegeplan erfolgt und die B 15 neu von Norden her planerisch weiter gediehen ist.

Nach Ansicht Mayers muss in diese Trassenfindung die Bevölkerung mit eingebunden wird. Seinen Widerstand kündigte der Abgeordnete für den Fall an, falls ernsthaft ein Ausbau der B 12 zur vierspurigen B 15 neu geplant würde: "Diese Trasse wird auf Grund der dichten Wohnbebauung und anderer Gegebenheiten, die wir im Zusammenhang mit dem Bau der A 94 ausreichend diskutiert haben, nie verwirklicht werden. Allein Planungen würden aber die betroffenen Gemeinden in ihren Möglichkeiten bei Ausweisungen von Bau- oder Gewerbegebieten beschneiden."

Sachstand:
Die B 15neu von Landshut bis zur A 8 bei Rosenheim ist im derzeit noch geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen überwiegend im so genannten Weiteren Bedarf eingestuft. Der bayerische Ministerrat hat im März 2013 die "Anmeldeliste Straße" für die laufende Fortschreibung des BVWP beschlossen, die auch die B15neu zwischen Landshut und Rosenheim enthält. Die Projektunterlagen wurden Anfang Februar 2014 an den Bund zur Bewertung übermittelt, die zur Entscheidung über die Aufnahme in den neuen Bedarfsplan durchgeführt wird. Ziel ist es, dass die B 15neu bis zur A 8 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und zumindest bis zur A 94 durchgehend als vordringlicher Bedarf eingestuft wird.