Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer

[mfe] Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bittet die Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die an das Grundstück angrenzenden Gehwege nach Bedarf, in der Regel ist das einmal monatlich der Fall, zu kehren, und von Gras und Unkraut zu befreien. Das gilt, außer an vielbefahrenen Straßen, auch für die Entwässerungsrinnen, die bis zu den Kanaleinlaufschächten freizumachen sind.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, die bundesweit übliche Regelungen enthält.

An die Straßen und Gehwege angrenzende Hecken, Büsche und Bäume sollten stets bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten sein. Äste und Zweige stellen, wenn sie in die Fahrbahn oder in den Gehweg hineinragen, eine Beeinträchtigung, oft sogar eine Gefährdung des Verkehrs dar. Es sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass Verkehrszeichen sichtbar bleiben.
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