Baugenehmigung in 90 Tagen –
Landratsamt Mühldorf a. Inn liegt momentan unter geplanten Sollwert – Vereinfachung auch durch zunehmende Digitalisierung

Bauen soll künftig in Bayern einfacher werden – in absehbarer Zeit sollen Baugenehmigungen schneller erteilt und Verfahren papierlos abgewickelt werden. Nach den Plänen der Staatsregierung soll es künftig eine sogenannte „Drei-Monats-Frist“ geben. Demnach sollen Behörden nach Eingang der Antragsunterlagen drei Monate Zeit haben. Gibt es innerhalb dieser 90 Tage keine Entscheidung, solle das Vorhaben automatisch als genehmigt gelten. Der Gesetzentwurf zur Änderung der bayerischen Bauordnung soll noch dieses Jahr beschlossen werden.

Im Landkreis Mühldorf a. Inn liegt man momentan schon durchschnittlich bei unter 90 Tagen – vorausgesetzt die benötigten Unterlagen liegen vollständig vor. Und dabei liegt die Krux. Nicht selten fehlen wichtige Unterlagen wie zum Beispiel spezielle Gutachten oder Unterschriften.

Insgesamt wurden im Landkreis Mühldorf heuer bisher 482 Bauanträge eingereicht. 429 im sogenannten vereinfachten Verfahren und 53 Sonderbauten. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag bei 95 Tagen ab Eingang der Unterlagen. Sobald die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, reduzierte sich die Genehmigungsdauer bei einfachen Verfahren auf rund 24 Tage, bei Sonderbauten auf 27 Tage. Die Zahl der Anträge im Freistellungsverfahren lag bei 116.

Landrat Georg Huber sieht der neuen Regelung somit gelassen entgegen: „Im Sinne des Dienstleistungsgedankens versuchen wir im Landratsamt, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger möglichst zeitnah umzusetzen. Dazu zählen auch die Baugenehmigungen, bei deren durchschnittlichen Bearbeitungsdauer wir derzeit schon kurze Fristen garantieren können – vorausgesetzt es liegen uns alle benötigten Unterlagen vor.“

Zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe trägt auch die zunehmende Digitalisierung bei. Es ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, dass der Bauantrag schriftlich bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht wird. Beim Eingang ins Landratsamt werden anschließend jedoch alle Anträge und Vorgänge in der zentralen Scanstelle erfasst und gescannt. Dadurch ist es möglich, dass die Antragsunterlagen allen beteiligten Fachstellen digital zur Verfügung gestellt werden. Die weitere Bearbeitung erfolgt durchwegs elektronisch. Auch die Beteiligung der Fachstellung und der Träger öffentlicher Belange geht papierlos von statten. Gleichzeitig ist eine Online-Sachstandsabfrage zu Bauanträgen möglich. Bürgerinnen und Bürger können sich online erkundigen, wie der Stand des Verfahrens ist. Für ein komplett digitales Baugenehmigungsverfahren sind momentan bayernweit die Voraussetzungen noch nicht gegeben. Ziel ist es jedoch, dass beim Bauen Wunsch und Wirklichkeit noch kürzer werden und Bauen noch einfacher und schneller möglich wird.
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