Landratsamt weist auf geltende Sperrung des Mühldorfer Hart hin

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der Sperrung des Mühldorfer Hart im Zuge der Kampfmittelräumung. Da trotz der derzeit gültigen Ausgangsbeschränkungen insbesondere Sport und Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich erlaubt ist, nutzen viele Bürgerinnen und Bürger hierfür das Areal im Mühldorfer Hart. Jedoch mehren sich die Mitteilungen, dass Personen sich im Gefahrenbereich ohne triftigen Grund aufhalten und die Wege verlassen.

Das Landratsamt weist aus diesem Hintergrund noch einmal auf die gültige Allgemeinverfügung vom 11. März 2019 (AZ 32/2-131-2) hin. Demnach gilt für den festgesetzten Gefahrenbereich - 500 m Radius um das Bauwerk – für alle Personen ohne besondere Berechtigung ein Betretungsverbot.

Da trotz Corona die Räumarbeiten weitergehen, geht von dem noch detonationsfähigen Sprengstoff nach wie vor eine hohe Gefahr aus. Die Bürger werden nochmals eindringlich darauf hingewiesen, den von der Allgemeinverfügung ausgenommen Wirtschaftsweg in keinem Fall zu verlassen. Der Beschilderung ist zu folgen.

Die Behörden werden ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Betretungsverbotes legen. Dies dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Zuletzt geändert am:
23.04.2020
um 15:53 Uhr
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