Bilanz vom Wochenende: Ausbruchsgeschehen im Landkreis Mühldorf derzeit unter Kontrolle

Angebot einer zusätzlichen Teststation in Waldkraiburg wurde sehr gut angenommen – Maskenpflicht jetzt auch an der Arbeitsstätte
Die zusätzliche Corona-Teststation am Volkfestplatz in Waldkraiburg am vergangenen Samstag wurde sehr gut angenommen. In der Zeit von 10 bis 14 Uhr haben sich 173 Personen testen lassen. Die Testungen verliefen reibungslos. Die Ergebnisse liegen auch bereits vor. Unter den getesteten Personen war nur ein positiver Befund.

In diesem Zusammenhang sprach Landrat Max Heimerl allen Beteiligten seinen Dank aus: „Durch die großartige Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist es gelungen, auf das Ausbruchgeschehen im Landkreis schnell zu reagieren und für die Bevölkerung ein zusätzliches Testangebot zu schaffen. Vielen Dank an alle, die bei der Testung vor Ort und hinter den Kulissen im Einsatz waren.“
Corona-Virus
Für die restliche Woche sind keine weiteren Testungen am Volkfestplatz in Waldkraiburg geplant. Das Testzentrum am Volksfestplatz in Mühldorf hat wie bisher Montag bis Freitag von 16 bis 19 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung unter der Tel: 08631/365511 ist weiterhin erforderlich.

Die Ursachen für die derzeitigen Infektionsfälle sind – wie bereits berichtet – zum einen der Ausbrauch am Putenschlachthof in Ampfing. Darüber hinaus eine ganze Reihe von Fällen, bei denen durch normale häusliche Kontakte auch Familienmitglieder und Bekannte angesteckt wurden.

Bei einer Reihentestung am Schlachthof in Waldkraiburg wurden präventiv 400 Personen getestet. Darunter war nur ein positiver Fall.

Derzeit liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Mühldorf auch ohne die positiven Fälle am Putenschlachthof über dem kritischen Wert von 50 (heute genau 53,5).

Deshalb sind derzeit auch Maßnahmen nötig, die auf den ganzen Landkreis bezogen sind und im ganzen Landkreis wirken. Seit heute neu: Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht nunmehr auch Maskenpflicht an der Arbeitsstätte. Das gilt auch am Arbeitsplatz selbst, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Zuletzt geändert am:
20.10.2020
um 06:11 Uhr
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