BFV-Vorstand: Saison-Abbruch 2019/21 unvermeidbar, Rechtsfragen im Detail noch offen

Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner Videokonferenz am Mittwochabend nochmals deutlich und ohne Gegenstimme zum Ausdruck gebracht, dass er es aufgrund der staatlichen Verfügungslage – die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bis mindestens 9. Mai 2021 verlängert – de facto für nicht mehr möglich erachtet, die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/21 in den allermeisten Ligen ordnungsgemäß zu Ende zu führen und ein Abbruch der Verbandsspielklassen unvermeidlich erscheint. Ein formeller Beschluss zum Abbruch sollte aber aus formalen Gründen noch nicht aktuell getroffen werden. BFV-Vorstand: Saison-Abbruch 2019/21 unvermeidbar, Rechtsfragen im Detail noch offen @ BFV
Der BFV hatte bereits im August 2020 mit der Installation des §93 in der Spielordnung eine Regelung geschaffen, dass im Falle eines Saisonabbruchs die Anwendung der Quotienten-Regelung mit Auf- und Absteigern unter Wegfall der Relegation greift. Ein Spieljahr geht bekanntermaßen bis 30. Juni eines Jahres und es ist die originäre Aufgabe eines Fußball-Verbandes, seinen Vereinen einen Spielbetrieb anzubieten, insofern dies die staatliche Verfügungslage zulässt. „Stand heute gilt die Verordnung des Freistaats Bayern jedoch nur bis zum 9. Mai 2021. Auch wenn wir aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen nicht davon ausgehen, wäre es rein theoretisch noch möglich, einzelne Spieltage bis zum offiziellen Saisonende am 30. Juni 2021 anzusetzen. Schon ein Spiel könnte die Quotienten und damit das Tabellenbild verändern. Aber all das funktioniert natürlich nur, wenn wir allen Vereinen vor etwaigen Spielen eine adäquate und einheitliche Vorbereitungszeit von mehreren Wochen einräumen können. Mit dem heutigen Tage ist das zwar höchst hypothetisch und unwahrscheinlich, formell aber leider nicht in Gänze auszuschließen“, betont der für Rechtsfragen zuständige Vize-Präsident Reinhold Baier und nennt die Situation „misslich und für alle Beteiligten in einer ohnehin weiterhin schwierigen Pandemielage wenig erfreulich“.

Vereine mit völlig unterschiedlichen Interessenslagen

In den vergangenen Wochen gingen mehrere offene Briefe und einzelne Anträge von Vereinen ein, die zum überwiegenden Teil in den Abstiegskampf involviert sind und den BFV auffordern, die gültige Quotienten-Regelung nicht zur Anwendung zu bringen oder noch einzelne Spiele zur Veränderung der Quotienten zuzulassen. Wiederum andere Klubvertreter bitten um die verbindliche Umsetzung des §93 und es gibt auch Stimmen, die sich für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2021 hinaus einsetzen. „Wir müssen die Sicht der betroffenen Vereine akzeptieren und wollen diese auch nicht mit dem bloßen Hinweis auf die bestehenden Bestimmungen abweisen, wenngleich es unsere Aufgabe ist, möglichst allen Vereinen – also auch denjenigen, die sich auf die geltenden Regeln verlassen haben – gerecht zu werden. In der Konsequenz bleibt es dabei, dass wir davon ausgehen, dass es das wachsende Infektionsgeschehen nicht mehr erlauben wird, unter Berücksichtigung einer bayernweit einheitlichen und angemessenen Vorbereitungsphase auch nur einzelne Spiele in den Ligen noch anzusetzen. Gänzlich ausschließen lässt sich das aufgrund der nur bis zum 9. Mai gültigen Verordnung des Freistaats am heutigen Tage aber nicht“, sagt Reinhold Baier.

Der BFV-Vorstand hat zudem mit Hinblick auf die Einholung eines bayernweiten Meinungsbildes unter den Entscheidern in den Vereinen festgelegt, die Vielzahl der in den vergangenen Monaten vom Verbands-Spielausschuss entwickelten Modalitäten eines Saison-Abbruchs und der jetzt von den Vereinen eingebrachten Anträge nochmals in allen Facetten zu beleuchten.

„Der Verband ist keine Einbahnstraße und wir übergehen die jetzt bei uns eingegangenen Anträge und Briefe nicht einfach. Wir sollten aber bedenken, dass es ein Leichtes ist, jetzt zu fordern, die Quotienten-Regelung auszusetzen und stattdessen nur Aufsteiger zuzulassen und den Abstieg nicht zu vollziehen. Die Konsequenzen wären extrem weitreichend, das muss man sich sehr genau ansehen. Stand heute haben wir mit dem §93 eine klare Regelung mit Auf- und Absteigern“, sagt Vize-Präsident Robert Schraudner: „Wir müssen bei allen Überlegungen immer fest im Blick haben, dass uns die Pandemie auch in der Saison 2021/22 begleiten und herausfordern wird. Wir müssen übervolle Ligen und damit eine Vielzahl an zusätzlichen Spieltagen möglichst vermeiden, um nicht wieder an den Punkt zu kommen, an dem wir jetzt stehen. Dabei ist es unser Wunsch, die Vereine mit auf die Fahrt durch schwieriges Gewässer zu nehmen. Klar ist aber auch: Jede Lösung wird am Ende Härtefälle hervorbringen“, betont Robert Schraudner. Der Bezirks-Vorsitzende des BFV in Oberbayern leitet die jetzt vom Vorstand eingesetzte Gruppe, die sich in den kommenden Tagen nochmals spieltechnisch und sportrechtlich mit allen infrage kommenden Modellen zur Abwicklung der Saison 2019/21 auseinandersetzen wird.

Formell hatte der BFV-Vorstand am Mittwochabend wie angekündigt den Ligapokal-Wettbewerb mit Ausnahme der Regionalliga Bayern abgebrochen. Zudem findet aktuell der Austausch mit den betroffenen Vereinen und dem Bayerischen Innenministerium hinsichtlich des weiteren Vorgehens für den Toto-Pokal-Wettbewerb sowie für die Play-offs und den Ligapokal-Wettbewerb der Regionalliga Bayern statt.
Zuletzt geändert am:
15.04.2021
um 14:00 Uhr
Print Friendly and PDF