BIHK-Präsident Lutz: „Stufenweiser Exit-Plan kommt zur richtigen Zeit“
Wirtschaft begrüßt zügige Lockerungen in Bayern / Appell: MPK muss nachlegen

München – Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßt die von der Staatsregierung heute beschlossenen Lockerungen bei den Corona-Re-geln im Freistaat. „Der stufenweise Exit-Plan kommt zur richtigen Zeit. Der gibt den bayerischen Unternehmen die so dringend nötige Planungssicherheit“, erklärt BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz. „Die Zeit für weitreichende Öffnungen und Lockerungen ist gekommen.“

Für die Kultur- und Veranstaltungsbranche, die Messeveranstalter, die Freizeitein-richtungen, die Fitnessstudios sowie Solarien in Bayern seien die Beschlüsse lang ersehnt und besonders wichtig, betont Lutz. Für diese Bereiche werden die Zu-trittsberechtigungen von 2Gplus auf 2G sowie von 2G auf 3G gelockert. Außerdem gilt eine höhere Zuschauergrenze bei Kultur- und Sportveranstaltungen.

„Dass bei Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben die bisherige Be-grenzung der Kundenzahl entfällt, ist ein klares Signal nach Normalität“, sagt der BIHK-Präsident. „Damit muss die Kundschaft am Eingang nicht mehr gezählt wer-den. Das entlastet das Personal in den Geschäften ungemein.“ Lutz betont, dass FFP2-Masken und Abstandhalten weiterhin einen guten Schutz vor Infektionen ge-währleistet.

Mit der ersatzlosen Aufhebung der regionalen Lockdown-Regelung in Hotspots mit einer Inzidenz über 1000 schafft die Staatsregierung dem BIHK zufolge eine trag-fähige Planungsgrundlage für die Wirtschaft, da keine Betriebsuntersagung inner-halb weniger Tage mehr droht. Die bayerischen IHKs hatten sich seit Wochen für die komplette Rücknahme dieser Regelung eingesetzt.

Vor dem morgigen Treffen von Bund und Ländern appelliert Lutz, für weitere Bran-chen Klarheit zu schaffen. „Ministerpräsident Söder hat heute 3G in der Gastrono-mie sowie eine mögliche Öffnung der Nachtgastronomie in Aussicht gestellt. Damit die Betriebe sich verlässlich vorbereiten können, braucht es morgen möglichst klare und einheitliche Beschlüsse. Alles andere würde den Regel-Wirrwarr unnötig fortsetzen.“
Zuletzt geändert am:
16.02.2022
um 15:57 Uhr
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