Bayerische Wirtschaft: Umlage der Gaskosten verhindert fatalen Dominoeffekt - Bund passt Energiesicherungsgesetz der aktuellen Krise an / „Energieversorgung darf nicht zusammenbrechen“

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München – Aus Sicht der bayerischen Wirtschaft haben Bundestag und Bundesrat mit ihrer Zustimmung zur gleichmäßigen Umlage der Gaskosten eine richtige Entscheidung getroffen. „Dass in Zukunft die Preissprünge für Gas von den Energieversorgern in der Wertschöpfungskette durchgereicht werden dürfen, wird viele Endkunden finanziell mehr belasten und schmerzhaft treffen, aber in der aktuellen Energiekrise ist das leider unvermeidlich“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).

„Hätte der Bund nicht gehandelt, hätte vor allem kommunalen Stadtwerken und kleineren Energieversorgern die Zahlungsunfähigkeit gedroht – mit fatalen Folgen für die Energieversorgung von Unternehmen und Privathaushalten.“
Mit den beschlossenen Änderungen beziehungsweise den neuen Ergänzungen im Energiesicherungsgesetz können die steigenden Preise für Gas im besten Fall zu Beginn der Wertschöpfungskette abgefedert und auf alle Gaskunden gleichermaßen umgelegt werden. Das bisherige Problem ist, dass Importeure und Großhändler aktuell den Brennstoff aufgrund ausbleibender Lieferungen aus Russland zu höheren Preisen auf anderen Märkten zukaufen müssen, diese Mehrkosten aber auf Basis der bereits geschlossenen Verträge nicht an ihre Kunden weitergeben dürfen und damit strukturell in finanzielle Schieflage geraten.

„Dieser Dominoeffekt hätte zu einem Zusammenbruch der Energieversorgung in Deutschland und in Bayern führen können“, betont Gößl. „Die jetzt beschlossene Preisumlage schafft mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei Versorgern und Kunden. Sie stabilisiert die Energieversorgung auch auf kommunaler sowie regionaler Ebene und sichert die Gasversorgung bei den Endkunden“, unterstreicht der BIHK-Chef. Er begrüßt zugleich, dass der Bund zudem die Möglichkeit erleichtert hat, sich selbst an strauchelnden Energieversorgungsunternehmen zu beteiligen. „Es ist ordnungs-politisch richtig und nötig, dass der Staat alles daransetzt, dass die Energieversorgung im Land aufrechterhalten werden kann und Privathaushalte wie Unternehmen weiterhin mit Gas versorgt werden können.“
Zuletzt geändert am:
08.07.2022
um 14:10 Uhr
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