Streitsache mit Unertl GmbH gütlich beigelegt Gemeinsame Erklärung von Kreisstadt und Gegenseite unterzeichnet

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27.07.2023 Streitsache mit Unertl GmbH gütlich beigelegt Gemeinsame Erklärung von Kreisstadt und Gegenseite unterzeichnet

Die Streitsache zwischen der Kreisstadt Mühldorf am Inn und der Unertl GmbH vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München ist gütlich beigelegt worden. „Die Parteien haben sich auf den Entwurf einer gemeinsamen Erklärung geeinigt, um den Rechtsstreit unstreitig zu beenden“, heißt es im Protokoll des Gerichts zum Erörterungstermin Ende Juni. Diese gemeinsame Erklärung wurde inzwischen von beiden Seiten unterzeichnet. Bürgermeister Michael Hetzl informierte am Donnerstag, 20. Juli 2023, den Stadtrat über den Ausgang des Verfahrens.

Die Streitsache wurzelte in der öffentlichen Bauausschusssitzung am 2. Mai. Auf der Tagesordnung stand ein Bauprojekt des jetzigen Eigentümers auf dem ehemaligen Unertl-Brauereigelände. Die Diskussion kreiste unter anderem um das Wasserrecht eines früher öffentlich nutzbaren Arteserbrunnens auf dem Gelände. Bürgermeister Hetzl sagte in der Sitzung, das Wasserrecht liege möglicherweise in einem insolventen Teil des Unertl-Firmenkonglomerats, Unertl habe sämtliche Grundstücke in Mühldorf verkauft. In der Folge gab es eine laute öffentliche Debatte mit verschiedenen Einlassungen und schließlich den Eilantrag der Unertl GmbH auf Widerruf und Unterlassung der Aussagen zum Thema Insolvenz, so wie sie in der Presse wiedergegeben worden waren.

„Um Klarheit darüber zu schaffen, was wirklich gesagt wurde, haben wir dem Gericht gerne die Tonbandaufzeichnung der Sitzung zur Verfügung gestellt“, erklärt Bürgermeister Hetzl. „Letztlich ist nichts übriggeblieben, was ich zu unterlassen oder zu widerrufen hätte. Ich freue mich sehr, dass die Angelegenheit jetzt unstreitig beendet werden konnte. Die gemeinsame Erklärung schafft Klarheit auch über die der Gegenseite wichtigen Punkte, so dass die Quellen für Missverständnisse jetzt ausgetrocknet sein sollten.“

„Viel wichtiger ist es jetzt sowieso, nach vorne zu schauen“, so Hetzl weiter. „Im Rahmen des Verfahren wurde immerhin geklärt, dass das Wasserrecht auf dem ehemaligen Brauereigelände nicht mehr bei Unertl liegt. Wir können jetzt den Dialog mit dem tatsächlichen Eigentümer aufnehmen, um die Bauplanung weiter voranzubringen. Auch wenn es ein bisschen in Vergessenheit geraten ist: Im Ausschuss ging es thematisch um ein aktuelles Bauprojekt, das nichts mehr mit Unertl zu tun hat.“

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

Die Parteien sind sich einig, dass betreffend die Firma Unertl GmbH (Antragstellerin) ein Insolvenzverfahren nicht anhängig ist und nicht anhängig war.

Soweit in der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 02.05.2023 von Seiten des 1. Bürgermeisters der Kreisstadt Mühldorf am Inn von „insolventen Unertl Firmen“ die Rede war, hat sich die Äußerung des 1. Bürgermeisters ausdrücklich nicht auf die Firma Unertl GmbH bezogen.

Hinsichtlich der Firma Unertl GmbH haben die Kreisstadt Mühldorf am Inn und der 1. Bürgermeister Michael Hetzl auch keine Kenntnis davon, dass diese insolvent sei.

Die Parteien sind sich weiter einig, dass der 1. Bürgermeister der Kreisstadt Mühldorf am Inn in der Bauausschusssitzung vom 02.05.2023 nicht gesagt hat, dass die Familie Unertl alle Firmen verkauft hat. Vielmehr bezog sich die Aussage über Verkäufe ausschließlich auf den Grundbesitz der Unertl-Firmen oder der Familie Unertl in der Kreisstadt Mühldorf am Inn.
Zuletzt geändert am:
27.07.2023
um 12:57 Uhr
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