Mühldorf/Berlin.(gö) Frohe Nachricht für die gemeinnützigen Vereine und Institutionen im Wahlkreis. Wie Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer mitteilt, werden vom Bundesministerium der Finanzen derzeit verschiedene Maßnahmen im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht ausgearbeitet, die die Arbeit der Vereine erleichtern sollen. MdB Mayer, der als sport- und kulturpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe diese Maßnahmen mit angeregt hatte: "Bei unserer Initiative Hilfen für Helfer geht es darum, diejenigen in unserem Land zu unterstützen, die mit ihrem vorbildlichem Einsatz einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten."Damit soll ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistung der im Ehrenamt engagierten Bürgerinnen und Bürger gegeben werden. Einige der vom Heimatabgeordneten unterstützten Maßnahmen:
-
Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.848 auf 2.100 EuroVereinheitlichung und
-
Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5/10% des Gesamtbetrag der Einkünfte auf 20%
-
Verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine
-
Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von 30.678 auf 35.000 €.
MdB Stephan Mayer wird sich hier im gesetzgebungsverfahren für eine Angebung auf 40.000 € einsetzen.Anhebung der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen VeranstaltungenAnhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von 307.000 auf 750.000 €Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und fehlverwednete Zuwendungen zu haften ist, von 40% auf 30%Einführung eines neuen Anzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten in Höhe von 300 €. Voraussetzung: Abzug kann geltend machen, wer monatlich 20 Zeitstunden im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut (z.B. BRK, AWO, Caritas)Wie MdB Stephan Mayer abschließend erklärt, wird das Bundesfinanzministerium auf der Grundlage dieser Eckpunkte einen Referentenentwurf vorlegen. Nach jetzigem Stand ist die Kabinettsbefassung für Januar/Februar 2007 geplant. Darauf folgt das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag, bei dem sich der heimische Abgeordnete für die gemeinnützigen Vereine und Institutionen stark machen wird.