Wie das Landratsamt Mühldorf mitteilt, ist die Einstufung der B 12 zwischen Mühldorf und der neuen Autobahnschnittstelle bei Ampfing als Kraftfahrstrasse im Zuge der Eröffnung des neuen A 94-Teilstückes aufgehoben worden. Das bedeutet, dass künftig auf dieser Strecke auch Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt weniger als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen. Dies stellt insbesondere für den landwirtschaftlichen Verkehr eine erhebliche Erleichterung dar.
Bis dato war die B 12 zwischen Mühldorf und Ampfing aufgrund ihrer hohen Verkehrsbedeutung als Kraftfahrstrasse klassifiziert. Um einen reibungsloseren Verkehrsfluss zu gewährleisten, wurden zu langsame Fahrzeuge deshalb von der Strecke „verbannt“. „Da nunmehr eine Verlagerung der Hauptverkehrsströme auf den neuen A 94 – Abschnitt erwartet wird, konnte diese Beschränkung nun bis Ampfing aufgehoben werden“ erläutert der Abteilungsleiter für Verkehrswesen im Landratsamt Michael Stadelmann.
Zu beachten ist jedoch, dass die B 12 zwischen Ampfing und Haun/Gemeinde Rattenkirchen weiterhin als Kraftfahrstrasse inklusive der damit einhergehenden Beschränkungen ausgewiesen bleibt.