Dieser Tage finden auf den Friedhöfen der Stadt Mühldorf a. Inn die alljährlichen Standfestigkeitsprüfungen der Grabmäler statt. Hierbei wird festgestellt, ob die Grabmäler ausreichend befestigt sind und sich damit in einem verkehrssicheren Zustand befinden, um eine Gefährdung der Friedhofsbesucher zu verhindern.
Aufgrund der Satzung der Stadt Mühldorf a. Inn ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich, für eine stete Standsicherheit zu sorgen. Unfälle durch umstürzende Grabmäler können zu hohen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen seitens der Geschädigten führen, weshalb die Friedhofsverwaltung bei Feststellung von gegebenen Mängeln durch entsprechende Anschreiben die Grabnutzer um Abhilfe bittet.
Sollte also eine ausreichende Standsicherheit entweder durch den Nutzungsberechtigten selbst bzw. durch die Friedhofsverwaltung festgestellt werden, sollte im eigenen Interesse umgehend ein Steinmetz mit der Mängelbeseitigung beauftragt werden.