Halbzeitbilanz beim Elterngeld -
Nachgefragt bei der Schwangerenberatungsstelle am Landratsamt
Erschienen: 01.09.2007

Seit 01.01.2007 können Eltern für ihr Baby Elterngeld beziehen. Laut einer ersten Halbzeitbilanz von Familienministerin Christa Stewens wurden in Bayern zum Halbjahr insgesamt mehr als 33.000 Anträge bewilligt. „Durchschnittlich werden 680 Euro Elterngeld im Monat gewährt“, so Stewens. Die Familienministerin hebt in diesem Zusammenhang positiv hervor, dass bereits über ein Viertel der Anträge auf Elterngeld von den Vätern gestellt werden. Das frühere Erziehungsgeld sei nur von zwei Prozent der Väter in Anspruch genommen worden.

Die örtliche Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Mühldorf a. Inn kann diesen Trend tendenziell bestätigen.

„Wir haben sehr viele telefonische Anfragen zum Elterngeld“, erklärt Sozialpädagogin Petra Oberbauer. „Auffallend ist der hohe Väteranteil, bei den Ratsuchenden“. Wie viele Männer dann auch tatsächlich zuhause bleiben und den Nachwuchs betreuen, ist der Schwangerenberatungsstelle leider nicht bekannt. „Der Antrag auf Elterngeld wird beim „Zentrum Bayern für Familie und Soziales Bayern“, gestellt. Für unsere Region Oberbayern sind vier verschiedene Standorte des Zentrums zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geburtsdatum des Kindes“, so Oberbauer.

Zur Info:
Antrag auf Elterngeld, Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Zuständigkeit für die Region Oberbayern:

Geburtstag des Kindes:
01. bis 05., ZBFS Region Oberfranken, Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb
06. bis 10, ZBFS Region Oberpfalz, andshuter Straße 55, 93053 Regensburg
11. bis 20. ZBFS Region Oberbayern, Bayernstraße 32, 80335 München
21. bis 31. ZBFS Region Oberbayern, Richelstraße 17, 80634 München

Die wichtigsten Regelungen zum Elterngeld.
Elterngeld gibt es maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Die Eltern müssen sich bei der Betreuung abwechseln, sonst wird nur 12 Monate lang Elterngeld gezahlt. (Alleinerziehende erhalten 14 Monate). Im Anschluss an das Elterngeld, kann für sechs bis zwölf Monate bayerisches Landeserziehungsgeld bezogen werden.

Elterngeld - wie viel?
Eine Hausfrau, die vor der Geburt des Babys kein Einkommen hatte, weil sie zum Beispiel wegen eines älteren Kindes bereits zuhause ist, erhält ein Jahr lang 300 Euro im Monat Elterngeld. 375 Euro Elterngeld gibt es, wenn das ältere Kind jünger als drei Jahre alt ist, oder wenn mindestens zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahre alt sind. 300 Euro erhalten alle Antragsteller, die in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen erzielt haben. Hierunter fallen neben Hausfrauen und Hausmännern, die Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Auszubildende und Studenten.

Elterngeld = 67 % des wegfallenden durchschnittlichen Nettogehaltes
Eltern, die wegen Ihres Kindes ganz oder teilweise zuhause bleiben und einen Einkommensausfall haben, bekommen den Einkommensausfall zu 67% erstattet. Wichtig! Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes ausgezahlt. Um den Anspruch auf Elterngeld auszuschöpfen, muss die Elternzeit ebenfalls nach Lebensmonaten den Kindes, also zum Beispiel vom 29. August bis zum 29. Oktober genommen werden.

Landeserziehungsgeld Bayern
Im Anschluss an das Elterngeld, kann bayerisches Landeserziehungsgeld bezogen werden. Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig (bereinigtes Nettojahreseinkommen bis maximal 16.500 Euro, plus 3140 Euro für jedes schon vorhandene Kind). Für das erste Kind gibt es maximal 150 Euro im Monat, sechs Monate lang. Beim zweiten Kind können ein Jahr lang 200 Euro im Monat beantragt werden. Ab dem dritten Kind gibt es ein Jahr lang 250 Euro monatlich.

Beispiele

Beispiel 1:
Verdienst vor der Geburt 1300 Euro im Monat, Elterngeld = 871 Euro.

Beispiel 2:
Verdienst 1300 Euro vor der Geburt. Die Mutter arbeitet nach dem Mutterschutz auf 400 Euro Basis weiter. Sie hat einen Verdienstausfall von 900 Euro und erhält 603 Euro Elterngeld.

Bespiel 3:
Ein Vater, reduziert im 13. und 14. Lebensmonat seines Kindes die Arbeitszeit um die Hälfte. Er hat vorher 2000 Euro verdient, verdient jetzt nur noch 1000 Euro. Er erhält 670 Euro Elterngeld, das sind 67 % der nun weggefallenen 1000 Euro.

Beispiel 4:
Eine Mutter arbeitet vor der Geburt des Kindes in 20 Stunden in der Woche in Teilzeit. Nach dem Mutterschutz arbeitet sie weiterhin 20 Stunden in der Woche. Sie kann zusätzlich 300 Euro Elterngeld beziehen.


Terminhinweis:

In diesem Zusammenhang weist die staatlich anerkannte Schwangerenberatungs-stelle am Landratsamt Mühldorf a. Inn auf folgenden Termin hin:

Der nächste Vortrag rund um Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Teilzeit, finanziellen Hilfen u.s.w. findet am

Montag, 17. September 2007 um 19.30 Uhr im Mütterzentrum in der
Kopernikusstraße 5 in Waldkraiburg statt.

Der Vortrag ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten bei Petra Oberbauer 08631/699-522; e-mail: petra.oberbauer@lra-mue.de.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Homepage unter www.schwanger-in-muehldorf.de.