Rückerstattung von Fahrtkosten zur Schule -
Frist zur Abgabe für das Schuljahr 2006/2007 endet am 31. Oktober
Erschienen: 01.09.2007

Viele Schülerinnen und Schüler im Landkreis kommen mit Bus oder Bahn zur Schule. Zuständig für die Beförderung der Schüler zu öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen bis einschließlich der Jahrgangstufe 10 sowie für Schüler mit Vollzeitunterricht an Berufsschulen ist der Landkreis. „Das bedeutet, dass für Schüler, die eine der genannten Schulformen besuchen und deren Schulweg länger als 3 km zur Schule ist, der Landkreis die Kosten für die Bus- bzw. Zugfahrkarte übernimmt und diese bei den Verkehrsbetrieben bestellt“, informiert Klaus Bliemhuber vom Landratsamt Mühldorf a. Inn.

Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab der 11. Klasse sowie an Fachober- und Berufsoberschulen und Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen müssen dagegen die Fahrtkosten zur Schule grundsätzlich selbst zahlen und sich selbst um die günstigste Beförderungsmöglichkeit zur Schule kümmern. Nur wenn der Schüler schwerbehindert ist oder seine Eltern für mindestens drei Kinder Kindergeld beziehen, übernimmt auch in diesen Fällen der Landkreis die vollständigen Kosten für die Fahrkarte.

Schülerinnen und Schüler vor allem ab der 11. Klasse, bei denen der Landkreis die Beförderungskosten nicht vollständig übernimmt und somit keine Fahrkarte bestellt, haben am Schuljahresende bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, die Kosten, die 370 Euro übersteigen, vom Landratsamt zurückerstattet zu bekommen.

„Dabei muss ein Antrag bei uns im Landratsamt gestellt werden, auf dem die Kosten für die Beförderung zur Schule durch die original Bus- oder Bahnfahrkarten nachgewiesen werden“, so Bliemhuber weiter. Dieser Antrag für das vergangene Schuljahr 2006/2007 muss bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt vorliegen. Eine Rückerstattung von Fahrtkosten für Studenten, Besucher von Fachschulen sowie bei identischem Weg zur Schule und Ausbildungsstätte ist jedoch nicht möglich.

Für weitere Fragen zur Fahrtkostenrückerstattung stehen Bettina Schindlmayer und Klaus Bliemhuber unter den Telefonnummern 08631/699-712 und 699-637 gerne persönlich Rede und Antwort.