Darlehensprogramm für Hochwassergeschädigte
Erschienen: 03.09.2007

Zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten vom Juli 2007 ist von der bayerischen Staatsregierung zusätzlich zu den bereits bekannten Maßnahmen (Härtefonds) ein Darlehensprogramm aufgelegt worden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder eines Mietwohngebäudes.

Das Darlehen ist spätestens vor dem Abschluss der Beseitigung der Hochwasserschäden beim Landratsamt zu beantragen. Förderfähig sind alle Kosten von Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden entstehen und durch Kostenvoranschläge von Fachbetrieben nachgewiesen werden.

Entsprechende Anträge sind bei der Infothek (Tel: 08631/699-0) am Landratsamt Mühldorf a. Inn erhältlich.