Blauzungenkrankheit – Landkreis liegt im Beobachtungsgebiet

Der Landkreis Mühldorf liegt ab Samstag, 06.10.07 , wegen weiterer Ausbrüche der Blauzungenkrankheit im südlichen Mittelfranken in einem Beobachtungsgebiet. Die Krankheit selbst wurde im Landkreis Mühldorf noch nicht festgestellt.

In Bayern sind derzeit nur noch wenige südlich gelegene oberbayerische Landkreise außerhalb eines Beobachtungsgebietes.

Die Blauzungenkrankheit wird von bestimmten Stechmückenarten (Gnitzen oder Culicoiden) übertragen und befällt nur Wiederkäuer ( Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer). Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde die Krankheit 2006 durch Tiertransporte aus Südafrika über Holland und Belgien nach Mitteleuropa und damit auch nach Deutschland eingeschleppt.

Die Hoffnung, dass die das Virus übertragenden Stechmücken den mitteleuropäischen Winter nicht überleben, erfüllte sich leider nicht, so dass die Krankheit nach einer „Winterpause“ sich im Frühjahr schnell über Deutschland ausbreiteten konnte.

Das Virus der Blauzungenkrankheit schädigt in erster Linie die Blutgefäße, so dass es zu Blutungen, Stauungsödemen und letztendlich vor allem bei toten Tieren zur Blauverfärbung der Schleimhäute und Zunge kommen kann. Die Krankheit verläuft nicht in jedem Fall tödlich, verursacht aber trotzdem enorme wirtschaftliche Schäden und behindert vor allem den Viehhandelsverkehr. Tierhalter werden gebeten, auffällige Tiere dem behandelnden Tierarzt oder dem Veterinäramt zu melden. Die Krankheit ist anzeigepflichtig.

Für die Tierhalter im Landkreis bedeutet die Ausweisung eines Beobachtungsgebietes, dass Wiederkäuer nur unter bestimmten Auflagen aus dem Landkreis in noch freie Gebiete oder ins Ausland verbracht werden dürfen. Tierhalter , die Wiederkäuer aus dem Beobachtungsgebiet in noch freie Gebiete verbringen wollen, sollen sich deshalb rechtzeitig beim Veterinäramt Mühldorf (08631/ 699 – 728) melden. Innerhalb des Beobachtungsgebietes und damit auch innerhalb des Landkreises bestehen keine Auflagen bei Wiederkäuertransporten, es sei denn, ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit wird amtlich festgestellt. In einer 20 km Zone um den Ort der Krankheitsfeststellung sind dann Tiertransporte nur mit Auflagen möglich.

Derzeit wird an der Herstellung eines Impfstoffes gearbeitet, der empfängliche Tiere vor einer Infektion schützen soll. Der Impfstoff soll noch 2008 zum Einsatz kommen

Der Mensch ist weder direkt durch infizierte Stechmücken und durch Kontakt mit erkrankten Tieren noch indirekt durch Lebensmittel gefährdet.