Mühldorf/Berlin.(gö)
Mit auf Initiative von Bundestagsabgeordnetem Stephan Mayer hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen, private Haushalte steuerlich zu entlasten. Bis zu 4.000 € sollen künftig geltend gemacht werden können für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei der Kinderbetreuung oder auch der Pflege von Angehörigen."
Mayer: "Eine zusätzliche steuerliche Entlastung der Privathaushalte bedeutet einen Riesenschritt für die 'erfolgreichen kleinen Familienunternehmen', eine Aufwertung der Betreuungs- und Erziehungsleistung der Familien sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen."
Zudem soll der Förderwirrwarr zwischen einzelnen steuerbegünstigten Regelungen vereinfacht und neben der bisherigen steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro, von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können.