Stephan Mayer: "Mir ist nach dem Urteil natürlich ein Stein vom Herzen gefallen".
Zwei Verhandlungstage habe ich persönlich miterlebt, teilweise durchlitten, wenn ich an die Einlassungen zum Kriechenden Scheiberich oder zum Großen Mausohr denke. Dass das Gericht das Schutzgut Mensch, die Gesundheit und die Sicherheit über großteils heilbare Eingriffe in die Natur stellte, ist für mich - aber auch für den Großteil unserer Bevölkerung - mehr als nachvollziehbar. Erfreulich ist auch, dass das Gericht die Revision nicht zugelassen hat.
Wie ich die Autobahngegner kenne, die weiter verzögern wollen, werden diese Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Meine Hoffnung ist, dass bereits diese abgewiesen wird, so dass wir uns weitere 1-2 Jahre Prozess vor dem Gericht in Leipzig sparen können. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die Planungen der Autobahndirektion und der Regierung von Oberbayern in vollem Umfang bestätigt wurden. Fazit: Ich hoffe, dass möglichst schnell die Bagger anrollen.
Die A 94 wird sowohl vom Freistaat als auch von der Bundesregierung als vordringliche Straßenbaumaßnahme eingestuft. Was die Beschaffung der Mittel für den Bau betrifft, werde ich am Ball bleiben."