Schutz vor den Kräften der Natur: Elementarschaden-Versicherung
leistet bei Überschwemmungen und anderen Unwetter-Katastrophen
Erschienen: 22.10.2007

Wetterextreme durch den Klimawandel nehmen zu. Die folgenschweren Unwetter Ende Juli 2007 in weiten Teilen Bayerns zeigen, dass niemand mehr davor sicher ist. Die Katastrophe in Baiersdorf belegt deutlich, dass auch Gebiete in Wassermassen versinken können, die bislang als sicheres Terrain galten. Schäden aus solchen Elementarereignissen können extreme Ausmaße annehmen. Dennoch sind nur die Wenigsten dagegen versichert.

Die Gefahr, durch Hochwasser oder Sturzfluten in Not zu geraten, ist heute sogar größer als durch Feuer. Nur eine Elementarschaden-Versicherung bietet finanziellen Schutz bei Überschwemmungen (auch durch Starkregen), Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdfall und Erdrutsch. Für ein Einfamilienhaus zahlt man jährlich beispielsweise durchschnittlich 80 Euro und für den Hausrat durchschnittlich 30 Euro pro Jahr.

Bei einem Elementarschaden übernimmt die Versicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturmaßnahmen sowie Aufräumungskosten. Wenn das Haus komplett zerstört wurde, kommt die Versicherung sogar für den Wiederaufbau auf.

Die Elementarschaden-Versicherung kann als Ergänzung zur Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Für Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8) an Gebäuden und Hausrat kommen die Gebäudesturm- und die Hausratversicherung auf.

Gebäudeschäden, beispielsweise durch umgefallene Bäume und Masten, ersetzt die Wohngebäude Sturmversicherung. Hat der Sturm Dächer abgedeckt, sind Folgeschäden wie etwa durch eindringende Niederschläge ebenfalls versichert.

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat, beispielsweise nach einer Dachabdeckung, mitversichert.

Wichtig für Autobesitzer: Auf jeden Fall eine Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung mit an Bord haben. Sie ersetzt nicht nur Schäden, die direkt durch die Überschwemmung, den Sturm oder Hagel entstanden sind. Der Versicherungsschutz umfasst auch Beschädigungen durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.

Die Stadt Mühldorf a. Inn empfiehlt ihren Bürgerinnen und Bürgern dringend, in ihrem eigenen Interesse ihren diesbezüglichen Versicherungsschutz zu überprüfen.