Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Planungen der Autobahndirektion Südbayern
Die Trasse der A 94 durchs Isental darf gebaut werden. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof den Weg frei gemacht für einen Weiterbau der BAB A 94 und damit die von der Autobahndirektion Südbayern geplante Trassenführung über Dorfen gebilligt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat alle gegen den Weiterbau der A 94 im streitgegenständlichen Abschnitt gerichteten Klagen abgewiesen und ferner keine Revision gegen das heutige Urteil zugelassen, so dass – sollten die Autobahngegner den Rechtsweg weiter ausschöpfen wollen – zunächst Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden müßte.
Der Vorsitzende Richter des 8. Senates am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Erwin Allesch, erklärte in seiner Entscheidung, dass sich die Trasse der A 94 durch das Isental insgesamt als vertretbar erweise. Die Gründe der Erschließung, der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes habe die Regierung von Oberbayern ohne Rechtsfehler für die Trasse durch das Isental angeführt. Auch das europäische Naturschutzrechts sei nicht derart betroffen, dass sie die sog. Trasse Dorfen zu Fall bringen könnten.
Erster Bürgermeister Knoblauch, gleichzeitig Erster Vorsitzender des Vereins „Ja zur A 94 e.V.“, begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes als richtungsweisend und einen guten Tag für den gesamten südostbayerischen Raum: „Südostbayern und seine Menschen haben gewonnen. Der jahrelange Kampf hat sich gelohnt. Die A 94 sichert den Erhalt unserer Arbeitsplätze und gibt Hoffnung für neue. Ich hoffe, dass im Frühjahr mit den Bauarbeiten begonnen wird.“