3.244 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landkreis Mühldorf gehen zwischenzeitlich mehr als einer Beschäftigung nach. Sie üben neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch einen Nebenjob bis 400 € im Monat aus, so der Vorsitzende der DGB-Region Südost-Oberbayern Günter Zellner.
Von Sommer 2005 bis Mitte 2007 hat sich die Zahl der Beschäftigten mit Nebenjob im Landkreis Mühldorf nach DGB-Berechnungen um 700 Personen bzw. 27 Prozent erhöht. „Rund 9 Prozent der Sozialversicherten in unserem Landkreis schuften zwischenzeitlich am Abend oder am Wochenende nach Ende ihrer Hauptbeschäftigung“, so Günter Zellner. Hinzu kommt eine nicht bekannte Zahl, die mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs gleichzeitig ausüben oder durch die Kombination mehrerer Mini-Jobs sozialversicherungspflichtig werden. Nicht einbezogen sind ebenso Beamte und kleine Selbständige mit Zweit-Job.
Immer häufiger müssen Menschen im Landkreis Mühldorf diesen Zweit-Job aus Geldnot ausüben, um den niedrigen Verdienst aus der Haupttätigkeit aufzubessern und Hartz IV-Bedürftigkeit möglichst zu verhindern. Eine zweite Gruppe nutzt den Nebenverdienst aber auch als steuerfreies Extra-Taschengeld. Steuerfreiheit und die niedrige Belastung mit Sozialabgaben haben die finanzielle Attraktivität der Nebenjobs erhöht. Immer häufiger geschieht dies aber auch der Not gehorchend, um überhaupt noch finanziell über die Runden zu kommen.
Für die Arbeitgeber rechnen sich die Nebenjobs bis 400 €, denn die Arbeitskosten sind deutlich geringer als für Vollzeitjobs. Damit werden sie aber schnell zum Einfallstor für Niedriglöhne und gefährden zusätzliche reguläre Arbeitsplätze.
Ein Zweit-Job wird überdurchschnittlich häufig im Dienstleistungssektor ausgeübt. Etwa 80 Prozent der Nebentätigkeiten entfallen auf diese Branche. Vor allem schlecht bezahlte Jobs – wie im Servicebereich – dominieren hier. Im Reinigungs- und Gastgewerbe kommen auf 10 sozialversicherte Beschäftigte bereits 3 bis 4 Nebenjobber.