Pressekonferenz "Kein Führerschein für Verkehrsrowdies und Intensivstraftäter"
Erschienen am 14.03.2008

Wer im Straßenverkehr aufgrund stärkerer Polizeikontrollen oder etwa bei Schlägereien als hoch aggressiv auffällt oder ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fährt, hat in Oberbayern schlechtere Karten denn je, wenn er einen Führerschein erwerben oder ihn behalten will.

Wir lassen nämlich bei solchen von der Polizei erfassten Verkehrsrowdies und jugendlichen Intensivstraftätern, aber auch bei verantwortungslosen Verkehrsteilnehmern die Führerscheineignung mittels einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) überprüfen.

Die möglichen Folgen gehen also weit über die Punkte in Flensburg oder über die strafrechtliche Anzeige hinaus“, machten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Oberbayerns Regierungspräsident Christoph Hillenbrand, Münchens Polizeipräsident Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer und Oberbayerns Polizeivizepräsident Johann Rast in der Regierung von Oberbayern deutlich. „Gerade im Bereich der Jugendgewaltkriminalität sind Ansehensverlust in der Clique und der Verlust von Statussymbolen in ihrer heilsamen Wirkung auf die Aggressionstäter bisher noch nicht ausreichend betont worden. Der Staat ist mehr denn je gefordert, sich der Herausforderung der Gewalt- und Intensivtäterkriminalität innovativ zu stellen. Wir brauchen klare Maßnahmen, die den Betroffenen wirklich weh tun, die allen bekannt sind und somit präventiv wirken. Allerdings wäre wünschenswert, wenn bereits Straf- oder Jugendgerichte im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung zur Tat einen Führerscheinentzug oder die Nichtzulassung zur Fahrerlaubnisprüfung anordnen könnten“, so die drei Präsidenten bei der Pressekonferenz.

Seit 2006 haben die Landratsämter und Kreisverwaltungsbehörden in Oberbayern bereits 71 Führerscheine nach erheblichen Straftaten wegen aggressiven Verhaltens entzogen, bei 120 Führerscheinen haben sie die Erteilung oder Wiedererteilung abgelehnt nachdem sich bei der angeordneten medizinisch psychologischen Untersuchungen (MPU) die fehlende Fahreignung herausstellte. Auch einer der beiden Schläger, die vor ein paar Wochen in der S-Bahn in Tutzing ihr Unwesen trieben, muss neben dem Gang zum Strafrichter auch einen Termin beim Gutachter bestehen, sonst wird es mit dem beantragten Führerschein nichts. Beim anderen Schläger wurde der Führerschein bereits abgelehnt.

Auffallend aggressive Täter, wie etwa die zum Teil jugendlichen U-Bahn- oder S-Bahnschläger, müssen also erst bei der MPU überzeugen, dass sie zuverlässige Lenker führerscheinpflichtiger Fahrzeuge sind, bevor sie eine Fahrprüfung ablegen können. Aber auch Verkehrsrowdies mit Führerschein, die durch unverantwortliche Fahrweise, etwa bei illegalen Rennen nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr bringen, müssen bei einer MPU ihre weitere Fahreignung belegen. Jugendliche Intensivtäter zeigen regelmäßig ein hohes Maß an Aggression und Gewaltbereitschaft; häufig fallen sie daneben durch Straftaten auf, die mittel- oder unmittelbar in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, also bei Fahrzeugdiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegalen Autorennen im Stadtgebiet, unerlaubten technische Veränderungen an den Fahrzeugen etc. Die Gruppe der aggressiven Int nsivtäter hat deshalb generell wegen der bestehenden Fahreignungsbedenken mit Schwierigkeiten beim Führerscheinerwerb zu rechnen.

Schon früher als bei 18 Punkten in Flensburg, in krassen Fällen schon beim ersten Mal, kann Schluss mit der Fahrerlaubnis sein. Bei massiven Einzelverstößen oder wiederholten erheblichen Verstößen führt die konsequente Anwendung des Führerscheinrechts dazu, dass sich die Verkehrsbehörden ein medizinisch-psychologisches Eignungsgutachten vorlegen lassen. So mussten wegen ertappter Raserei auf oberbayerischen Straßen, unter anderem im Rahmen einer Schwerpunktaktion gegen Motorradrennen an den oberbayerischen Bergstrecken Sudelfeld und Kesselberg allein im letzten Jahr über 20 Personen zum Gutachter.

Auch bei weiteren typischen Aggressionsdelikten im Straßenverkehr, etwa bei Nötigungen durch riskantes und dichtes Auffahren, andauerndes Lichthupen, Ausbremsen und provokantes Langsamfahren, erhält die Fahrerlaubnisbehörde einen Abdruck der Anzeige und prüft dann, ob sie die Fahreignung noch ohne weiteres annehmen kann.

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