MdB Mayer setzt sich ein: Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendiensten
Erschienen am 14.03.2008

Mühldorf/Berlin.(gö)
Junge Menschen sollen sich künftig leichter mit gesellschaftlichem Engagement für die Allgemeinheit einsetzen können. Dies will MdB Stephan Mayer gemeinsam mit Kollegen/innen erreichen. So wurde nun im Deutschen Bundestag ein Jugendfreiwilligengesetz beschlossen, das die bisher aus zwei Gesetzeswerken bestehenden Regelungen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zu einer einheitlichen Regelung zusammengefasst.

Mit dem Gesetz werden die Jugendfreiwilligendienste als Bildungs- und Lernorte sowie als wichtige Formen des bürgerschaftlichen Engagements gestaerkt, sie werden zeitlich flexibler gestaltet und koennen in Zukunft abwechselnd im In- und Ausland absolviert werden. Die Bereiche Sport und Denkmalpflege werden neu in den Gesetzestext aufgenommen.

Stephan Mayer: "Besonders wichtig ist die geplante Änderung, dass nun auch bei Teilnahme an einem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst im Ausland weiterhin Kindergeld gezahlt wird und die Freiwilligen in das System der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen werden."