Mühldorf/Berlin.(gö)
"Anreize für illegale Anrufe darf es nicht länger geben, und Vertragsbindungen müssen hinterfragt werden." Dies betont Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer, rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe. Unerbetene Werbeanrufe sind , so der Heimatabgeordnete, für jeden belästigend und schädigen das Image von Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten.
Leider habe sich erst vor einigen Monaten Justizministerin Zypries(SPD)auf Drängen von MdB Stephan Mayer und seinen Kollegen/innen bereit erklärt, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzustellen und anschließend die Einführung eines Bußgeldtatbestandes (bis zu 50.000 €) und das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei gewerblichen Anrufen vorgeschlagen.
Ein Werbeanruf soll nur zulässig sein, wenn der Angerufene hierzu ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. Damit soll verhindert werden, dass sich die Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen können, welcher der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang abgegeben hat.
Ebenso wird mit der Erweiterung des Widerrufsrechts auf Lotterie und Gewinnspiele der Forderung MdB Mayers nachgekommen. Vor allem Verträge bzw. Vertragswechsel im Telekommunikationsbereich, bei denen der Verbraucher die konkrete Leistungserbringung bzw. die Umstellung der Leistung nicht bemerkt, müssen künftig schriftlich noch einmal bestätigt werden.
Stephan Mayer: "Jetzt gilt es, die Vorhaben schnell umzusetzen und im parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen, ob nicht noch weitergehende Änderungen sinnvoll sind."