Die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Mühldorf a. Inn weist darauf hin, dass die Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen und Lastzüge nur noch befristet gültig ist. Die alte Fahrerlaubnis der Klasse 2 erlischt mit dem 50. Geburtstag kraft Gesetzes. Somit dürfen ohne Umstellung auf einen EU-Scheckkartenführerschein neben PKW nur LKW bis 7,5 Tonnen und Kombinationen geführt werden, die unter die Klasse „C1E“ fallen.
„Um den Verlust der Fahrerlaubnis für schwere LKW zu vermeiden, ist rechzeitig, also mindestens vier Wochen vor dem 50. Geburtstag ein Antrag auf Verlängerung mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen“, so Helga Bauer-Hanauer, die zuständige Fachbereichsleiterin am Landratsamt.
Ist der Antrag erst nach Firstablauf bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen, so gelten bezüglich der Sehwerte andere Anforderungen. Es ist zum Beispiel nicht mehr möglich, bei Einäugigkeit (das heißt Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2) eine Erteilung vorzunehmen, da die Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe auf dem besseren Auge mindestens 0,8 und auf dem schlechteren Auge mindestens 0,5 betragen. Außerdem gehen die Besitzstände der entsprechenden Klassen verloren. Das bedeutet, dass das Erteilungsdatum nicht mehr im Führerschein ersichtlich ist. Es wird das Datum der neuen Erteilung, also der Tag der Abholung des Führerscheins eingetragen.
Für den Fall, dass der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, aber die Aushändigung des Führerscheins nicht vor Fristablauf erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, für eine Mehrgebühr von 8,70 Euro ein Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Mit dieser Genehmigung kann man ab sofort weiterfahren. Sie ist allerdings nur im Inland gültig und es muss ein gültiger Personalausweis oder Pass mitgeführt werden. Der Besitzstand wird mit dieser Genehmigung gewahrt.
Außerdem fällt die Schlüsselzahl „172“ (Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste) weg. Das heißt, man kann keine Überführungsfahrten mehr durchführen. Es können lediglich Fahrten zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs, nach erneuter Erteilung, gemacht werden. Wer die rechtzeitige Verlängerung übersieht, hat noch eine zweijährige Nachfrist, um prüfungsfrei die Fahrerlaubnis für LKW`s neu erteilt zu bekommen. Nach diesem Zeitraum muss zur Wiedererlangung die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Fahrerlaubnisinhaber, die bereits den neuen EU-Kartenführerschein für die lassen C1 und C1E, C , CE, D1, D1E, D oder DE besitzen, sollten ihren Kartenführerschein regelmäßig überprüfen, ob die befristeten Klassen noch gültig sind. In Spalte 11 auf der Rückseite des Kartenführerscheins ist das Gültigkeitsdatum eingetragen.
„Das dort gedruckte Datum darf nicht abgelaufen sein, ansonsten ist diese Fahrererlaubnis erloschen und kann auch nicht mehr verlängert werden“, erläutert Helga Bauer-Hanauer.