MdB Mayer: "Service-Gebühr" versteckte Preiserhöhung
Schnelle Entschädigung der Fahrgäste bei Verspätung notwendig
Erschienen am: 13.06.2008

Die plötzliche Gebührenerhöhung der Deutschen Bahn ist für Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer nichts anderes als eine ärgerliche versteckte Preiserhöhung. Diese ist, so der heimische Bundestagsabgeordnete, den Verbrauchern nicht einmal mitgeteilt worden.

Bereits 2007 habe die Deutsche Bahn zweimal die Preise erhöht – und dies zumindest vorher öffentlich angekündigt. Seit Monatsbeginn müssen Verbraucher, die ihre Fahrscheine im Internet oder am Telefon bestellen und sich zuschicken lassen, plötzlich eine erhebliche und nicht gerechtfertigte so genannte "Service-Gebühr" zahlen.

Gerade mit Blick auf die Diskussion um verbriefte Fahrgastrechte zeigt sich nach Ansicht Mayers einmal mehr, dass endlich der von ihm seit seit langem geforderten Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium auf den Tisch bekommen müssen.

Der Abgeordnete: "Das einseitige und schnelle Belasten von Verbrauchern, die umgekehrt aber keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen haben, muss endlich ein Ende haben."

Deshalb fordert Stephan Mayer bereits ab 30-minütiger Verspätung eine Entschädigung.