Cathrin Henke, einstimmig wiedergewählte Fraktionssprecherin der Grünen im Mühldorfer Kreistag teilt mit:
„Vor der ersten Kreistagssitzung deutet sich ein großer Erfolg unserer Fraktionsarbeit an. Der Entwurf der neuen Geschäftsordnung sieht das Hare-Niemeyer-Verfahren als ordentliches Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse vor. In der letzten Amtszeit mussten wir vor dem Verwaltungsgericht die Anwendung dieses Verfahrens noch erkämpfen, um in den Ausschüssen des Kreistags vertreten zu sein.“
Das bisher in der Geschäftsordnung festgelegte Auszählverfahren nach d’Hondt begünstigt prinzipiell die großen Parteien, Hare-Niemeyer erreicht eine gleichwertigere Berücksichtigung der Wählerstimmen und beseitigt die Benachteiligung kleinerer Parteien.
Für die Zusammensetzung des Kreistags selbst gilt dagegen immer noch das gesetzlich festgeschriebene d’Hondt-Verfahren. Durch die Anwendung von d`Hondt erhielt die CSU bei einem rechnerischen Wert von 28,06 Sitzen 29 Sitze im Kreistag, die SPD mit einem Teiler von 9,66 dagegen nur 9 Sitze. Die Grünen setzen sich deshalb auch im Landtag seit langem dafür ein, das von der CSU für die Kommunalwahlen festgelegte d’Hondt-Verfahren bayernweit durch Hare-Niemeyer zu ersetzen.
Über diesen Erfolg freuen sich auch Christa Moser, Oskar Rau und Dr. Georg Gafus. Gafus hatte zunächst Sympathien für das Besetzungsverfahren nach St. Lague/Schepers geäußert, das von ÖDP und FDP beantragt wird. Beim 12-köpfigen Kreisausschuss ermöglicht dieses Verfahren bei der konkreten Situation zwar deutlicher als Hare-Niemeyer eine dem Kreistagsplenum spiegelbildliche Ausschussbesetzung, aber beim 7- köpfigen Rechnungsprüfungsausschuss und in anderen Konstellationen werden Nachteile dieses Verfahrens deutlich.
Cathrin Henke/Dr. Georg Gafus