Start der Impfung gegen Blauzungenkrankheit im Landkreis Mühldorf
Erschienen am: 13.06.2008

In Kürze werden im Landkreis Mühldorf zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit flächendeckend alle Schafe und Ziegen geimpft.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer. Das Virus wird nicht von Tier zu Tier, sondern ausschließlich über Stechmücken (sog. Gnitzen) übertragen. Es verursacht bei den betroffenen Tieren u. a. hohes Fieber, Blutungen und Entzündungen im Maul- und Nasenbereich sowie an Zitzen und Klauen. Generell entwickeln sich die schwersten Krankheits-erscheinungen bei Schafen. Die Sterblichkeitsrate ist hier mit rund 30 Prozent sehr hoch. Bei diesen kann es auch zu der namengebenden Blaufärbung der Zunge kommen. Die Blauzungenkrankheit ist eine reine Tierkrankheit. Für den Menschen ist die Krankheit absolut ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch und Milch stellt keinerlei Gefahr dar.

Zum Ablauf der Impfung von Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit weist das Landratsamt Mühldorf auf folgende Punkte hin:

  1. Die Impfung ist grundsätzlich beim Hoftierarzt zu beantragen.
  2. Das Veterinäramt Mühldorf gibt den Impfstoff ausschließlich an die praktizierenden Tierärzte ab.
  3. Die Impfung erfolgt ab einem Alter von 3 Monaten.
  4. Schafe und Ziegen werden einmalig geimpft.
  5. Die Impfstoffkosten werden vom Freistaat Bayern getragen.
    Dem einzelnen Tierhalter entstehen somit keine Kosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Impfstoffes. Bei Schafen zahlt die Bayerische Tierseuchenkasse (BTSK) für die Impfdurchführung einen Zuschuss - der nicht kostendeckend ist – in Höhe von 0,50 € je Impfung, je Kalenderjahr aber höchstens für die Zahl der als beitragspflichtig erfassten Schafe. Bei sonstigen Tierarten (z. B. Ziegen, Wildwiederkäuer) tragen die Tierhalter die Kosten für die Impfdurchführung zu 100 Prozent selbst.
  6. Bei vermuteten Impfschäden ist umgehend das Veterinäramt Mühldorf unter Tel. 08631 699 728 zu verständigen. Grundsätzlich ist zu einem ausreichenden Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs eine zeitnahe amtliche Sektion erforderlich.
  7. Die Impfaktion soll bis Ende August 2008 abgeschlossen sein.