Infoveranstaltung für Kindertageseinrichtungen im Landratsamt Mühldorf
Erschienen am: 20.07.2008

Das Gesundheitsamt Mühldorf organisierte in Kooperation mit dem Gewerbearzt der Regierung von Oberbayern eine Informationsveranstaltung für Leiter und Träger von Kindertageseinrichtungen zu Arbeitsplatzbelastungen und Infektionsgefahren in Kindergärten. Die Veranstaltung wurde gut besucht und viele Erzieherinnen nutzten die Gelegenheit sich zu informieren bevor das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern in den nächsten Monaten die Kindergärten überprüft.

Zu Beginn der Informationsveranstaltung berichtete Dr. Benedikt Steingruber, Leiter des Gesundheitsamtes, über den aktuellen Masernausbruch im Landkreis Mühldorf. Er informierte über den Verlauf und die Komplikationen der Erkrankung, die Bedeutung des Impfschutzes sowohl für Kinder als auch betreuendes Personal und die bei nicht vorhandenem Immunschutz notwendig werdenden Ausschlussfristen von Gemeinschaftseinrichtungen im Falle eines Ausbruchs.

Dr. Andreas Wagner, der Gewerbearzt beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern, berichtete von dem neuen Schwerpunktprogramm Arbeits- und Gesundheitsschutz in vorschulischen Einrichtungen. Hier werden die Gewerbeärzte in den nächsten Monaten Kindergärten überprüfen und bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Minderung von Arbeitsplatzgefährdungen beraten.

Untersuchungen haben ergeben, dass die Belastung der Beschäftigten von vorschulischen Einrichtungen überdurchschnittlich hoch sind. Erzieherinnen sind nicht nur Lärm und Stress ausgesetzt, sondern auch Infektionsgefahren.

Ziel ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz dieser Beschäftigten zu verbessern und Belastungen zu vermindern: So können Impfungen einer Erkrankung von Erzieherinnen vorbeugen oder auch ein Tätigkeitsverbot bei Schwangeren verhindern. Verschiedene gesetzliche Grundlagen kommen hier für das Personal in Kindertagesstätten zum Tragen, beispielsweise die Biostoffverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz. Die Kindertagesstätten werden Gefährdungsbeurteilungen für jeden Mitarbeiter machen müssen und eine regelmäßige Vorstellung beim Betriebsarzt wird ebenfalls gefordert.