GmbH-Reform – Gründungen werden erleichert
Erschienen am: 25.07.2008

Der Bundestag hat im Juni das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Mit dieser GmbH-Reform sollen Unternehmensgründungen schneller und leichter möglich sein, um gegenüber europäischen Rechtsformen, insbesondere gegenüber der englischen Limited wettbewerbsfähiger zu sein.

Die wichtigsten Änderungen, wie sie voraussichtlich in Kraft treten werden, auf einen Blick: Eingeführt wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), das ist eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Nach und nach spart sie aus ihren Gewinnen das Mindeststammkapital an. Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt weiterhin 25.000 Euro. Die Verwendung der neu eingeführten Musterprotokolle soll die Gründung vereinfachen und Kosten sparen helfen. Das MoMiG beschleunigt die Registereintragung weiter. Bei Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren vollständig von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt.

Das betrifft zum Beispiel Handwerks- und Restaurantbetriebe oder Bauträger, die eine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen. Zukünftig müssen GmbHs wie Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen. Bei Ein-Personen-GmbHs wird künftig auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen verzichtet. Deutschen Gesellschaften soll es in Zukunft möglich sein, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendigerweise mit dem Satzungssitz übereinstimmt, dieser kann also im Ausland liegen. Künftig gilt nur derjenige als Gesellschafter, der auch in die Gesellschafterliste eingetragen ist.

Über das neue GmbH-Recht informiert eine Veranstaltung, die die Wirtschaftsförderung des Landkreises Mühldorf gemeinsam mit der Betriebsberatungsstelle Mühldorf der Handwerkskammer und Notar Dr. Andreas Nachreiner am Donnerstag, 31.7. 2008 um 19:00 Uhr im Bildungszentrum Mühldorf, Töginger Straße 49, durchführt.

Im Rahmen eines Vortrags werden zunächst die Änderungen des GmbH-Gesetzes erörtert. Weiterhin wird über die Vereinfachung der Gründungsformalitäten, relevante Gesetzesänderungen sowie die Gründungskosten informiert.

Anmeldungen sind bei der Betriebsberatungsstelle Mühldorf der Handwerkskammer, Astrid Kohn, Telefon 08631 3873-10 oder per E-Mail: astrid.kohn@hwk-muenchen.de möglich.