Chance für Langzeitarbeitslose
Neue Unterstützungsleistung für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen
Erschienen am: 15.08.2008

„Häufig sind sich Personalverantwortliche überhaupt nicht bewusst, dass es in ihren Unternehmen auch Jobs für gering Qualifizierte gibt“ so Hermann Scheurer, Geschäftsführer der Arbeitslosenintegration im Landkreis Mühldorf a. Inn (AIM). Gerade Menschen, die nur gering qualifiziert sind, möglicherweise auch noch gesundheitliche Probleme haben und vielleicht schon lange arbeitslos sind, finden sehr schlecht einen neuen Job.

Dabei haben auch diese Menschen berufliche Qualifikationen und Lebenserfahrungen, die sie für einfache Jobs gewinnbringend einsetzen könnten. Vor allem entlastet man so hoch qualifizierte Mitarbeiter, die nicht durch einfachere Arbeiten aufgehalten werden. Unter Umständen können Unternehmen bei der Schaffung solcher Arbeitsplätze finanzielle Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften erhalten.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen werden mit einem besonders hohen Zuschuss gefördert, wenn dadurch Menschen mit mehreren Vermittlungs-Einschränkungen einen neuen Arbeitsplatz erhalten. Seit 1. April 2008 können alle Arbeitgeber den Beschäftigungszuschuss für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige über 18 Jahren mit besonderen Vermittlungshemmnissen (Job Perspektive) beantragen.

Voraussetzung der Förderung ist, dass grundsätzlich mindestens sechs Monate lang erfolglos eine aktive Vermittlung des Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt versucht worden und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Die geförderte Beschäftigung unterliegt nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung.

Nach Ablauf der 24 Monate kann auch eine dauerhafte Förderung bewilligt werden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung – beispielsweise bei der Vorauswahl der Bewerber und deren konkretem Einsatz in Ihrem Betrieb? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung der Förderleistungen und der Nachbetreuung der Bewerber? Ihre Ansprechpartner in AIM (08631/1687 500) und Agentur für Arbeit helfen Ihnen gerne weiter.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.