Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab der 11. Klasse sowie an Fachober- und Berufsoberschulen und Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen müssen dagegen die Fahrtkosten zur Schule grundsätzlich selbst zahlen und sich selbst um die günstigste Beförderungsmöglichkeit zur Schule kümmern. Nur wenn der Schüler schwerbehindert ist oder seine Eltern für mindestens drei Kinder Kindergeld beziehen, übernimmt auch in diesen Fällen der Landkreis die vollständigen Kosten für die Fahrkarte.
„Schülerinnen und Schüler vor allem ab der 11. Klasse, bei denen der Landkreis die Beförderungskosten nicht vollständig übernimmt und somit keine Fahrkarte bestellt, haben am Schuljahresende bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, die Kosten, die 370 Euro übersteigen, vom Landratsamt zurückerstattet zu bekommen“, so Herr Bliemhuber. „Dabei muss ein Antrag bei uns im Landratsamt gestellt werden, auf dem die Kosten für die Beförderung zur Schule durch die original Bus- oder Bahnfahrkarten nachgewiesen werden“, so Herr Bliemhuber weiter, der daran erinnert, dass dieser Antrag für das vergangenen Schuljahr 2007/2008 bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt vorliegen muss.
Eine Rückerstattung von Fahrtkosten für Studenten, Besucher von Fachschulen sowie bei identischem Weg zur Schule und Ausbildungsstätte ist jedoch nicht möglich.
Für weitere Fragen zur Fahrtkostenrückerstattung stehen Bettina Schindlmayer und Klaus Bliemhuber unter den Telefonnummern 08631/699-712 und 699-637 gerne persönlich Rede und Antwort.