"Die Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum an Kinder oder Ehepartner muss steuerfrei bleiben." Diese Meinung vertritt Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer. In den kurz bevorstehenden Schlussberatungen zur Erbschaftsteuer werde er keiner Regelung zustimmen, die das verhindert.
Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Erbschaftssteuerreform ist ein Angriff auf das Grundrecht auf Privateigentum, die tragende Säule unserer Wirtschaftsordnung, zu sehen. Auch Prof. Dr. Paul Kirchhof hat den aktuellen Entwurf kritisiert und verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.
Ein möglicher Lösungsansatz ist die generelle Freistellung selbstgenutzten Wohneigentums. Auch eine Öffnungsklausel, die den Bundesländern eigene Regelungen der Erbschaftsteuer ermöglicht, sei ein von der CSU vorgeschlagener Lösungsweg.
Mayer fordert die SPD auf, ideologische Vorbehalte fallenzulassen und die Erbschaftsteuerreform bürgerfreundlich und nicht eigentumsfeindlich zu gestalten: "Es kann nicht sein, dass Menschen ein Leben lang hart für ihr Wohneigentum arbeiten und sparen und dann ihr Lebenswerk nicht an ihre Kinder vererben können, weil diese sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können." Der Respekt vor der Lebensleistung der Bürgerinnen und Bürger gebiete es, deren Leistungswillen zu fördern und das Vererben auf Kinder oder Ehepartner zu erleichtern.
In seiner jetzigen Form ist der Gesetzentwurf für die CSU-Landesgruppe im Bundestag nicht zustimmungsfähig.