EU-Führerscheinrecht: MdB Stephan Mayer
fordert Ausnahmereglungen für Hilfsorganisationen
Erschienen am: 10.10.2008

Mühldorf/Berlin.(gö)
MdB Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe unterstützt die Bundesratsinitiative des Freistaats Bayern für eine Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren

Der Abgeordnete: "Wir fordern eine Sonderregelung für Führerscheine von Angehörigen von Feuerwehr und Katastrophenschutz. Die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen haben immer mehr Schwierigkeiten, genügend Fahrer zu finden." Grund ist, so Mayer, das europäische Führerscheinrecht. Die Grenze zwischen der Pkw-Führerscheinklasse und der Lkw-Führerscheinklasse verläuft bei 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Viele moderne Einsatzfahrzeuge hätten ein höheres Gesamtgewicht. Angehörige der Feuerwehr, die heute den Pkw-Führerschein der Klasse B erwerben, dürften solche Fahrzeuge nicht fahren. Ähnlich sehe es im Rettungsdienst oder beim Technischen Hilfswerk aus. Wie MdB Mayer befürchtet, droht den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen wird deshalb bald ein Fahrermangel drohen:

"Die CSU-Landesgruppe unterstützt deshalb die bayerische Bundesratsinitiative. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und Helfer des Katastrophenschutzes müssen mit einem Führerschein der Klasse B Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen fahren dürfen."

Seit dem 19. Januar 2007 lasse die Europäische Führerscheinrichtlinie Ausnahmen für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes zu. Mayer, der auch Landesvorsitzender des THW Bayern ist, fordert, dass diese Spielräume genutzt werden.