Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung bei Berufskraftfahrern
Erschienen am: 13.11.2008

Um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu verbessern, wird der Fokus verstärkt auf die Qualifikation von Berufskraftfahrern gelegt. Nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen daher Berufskraftfahrer künftig regelmäßig ihre Kenntnisse auffrischen.

Berufskraftfahrer des gewerblichen Personenverkehrs, die die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE nach dem 9. September 2008 erteilt wird, müssen über eine Grundqualifikation als Berufskraftfahrer verfügen. Bei Kraftfahrern des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit der Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE ist der Stichtag der 9. September 2009.

Darüber hinaus sind Berufkraftfahrer verpflichtet jeweils alle fünf Jahre an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Wer eine entsprechende Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation, nicht aber von der regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen befreit.

Die vom Nachweis der Grundqualifikation befreiten Kraftfahrer des Personenverkehrs müssen die erste Weiterbildung zwischen 2008 und 2013, die des Güterverkehrs zwischen 2009 und 2014 abgeschlossen haben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur möglich, wenn ein Busführerschein zwischen 2013 und 2015 oder ein LKW-Führerschein zwischen 2014 und 2016 zur Verlängerung ansteht. Ausführliche Informationen dazu findet man auch im Internet unter www.lra-mue.de.