Wohngeldänderung ab 1.1.2009: Automatische Nachberechnung ohne neuen Antrag
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Zum 1.1.2009 tritt das neue Wohngeldrecht in Kraft. Wohngeld ist finanzielle Hilfe des Staates für diejenigen, die sich ihren Wohnraum nicht oder nur teilweise leisten können. Für Mieter von Wohnraum kann Mietzuschuss, für Eigentümer Lastenzuschuss gewährt werden. Durchschnittlich sollen ab 01.01.2009 die monatlichen Wohngeldzahlungen bundesweit von 90 Euro auf 142 Euro steigen. Die Erhöhung ergibt sich aus folgenden Elementen: Die bisher unberücksichtigen Heizkosten werden pauschal in die Mietkosten eingerechnet: Die Einbeziehung der Heizkosten in das Wohngeld ist ein Kernstück der Änderungen. Das Wohngeld berechnete sich bislang auf die Bruttokaltmiete. Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Wohnrechts werden die Heizkosten pauschal in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter normierter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt. Die Einteilung in Baualtersklassen entfällt zukünftig. Als Grenzwerte werden die Miethöchstbeträge der bisherigen Neubauten verwendet. Sowohl die Miethöchstbeträge als auch die Einkommensgrenzen sind außerdem um jeweils 10 Prozent angehoben worden. Allerdings wurden durch den Gesetzgeber im Landkreis Mühldorf a. Inn die Mietenstufen teilweise gesenkt. Außer in den Städten Waldkraiburg und Mühldorf errechnet sich zukünftig das Wohngeld anhand der Mietenstufe 1 (bisher Mietenstufe 2). Dadurch wird die Wohngelderhöhung teilweise wieder etwas gemindert und es wird sich nicht in jedem Fall die volle angekündigte 60%ige Erhöhung errechnen. Die Stadt Waldkraiburg wurde in der Mietenstufe höhergestuft (Mietenstufe 2 statt bisher Mietenstufe 1), ebenso erfolgte für die Stadt Mühldorf a. Inn eine Höherstufung in der Mietenstufe (Mietenstufe 3 statt Mietenstufe 2). Dies bedeutet dass in diesen Städten der Höchstbetrag der zu bezuschussenden Miete angehoben worden ist. Wichtig für Wohngeldbezieher: Laufende Wohngeldbezieher müssen im Januar 2009 keinen neuen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes stellen. Das Wohngeld wird nach Auslaufen des alten Bewilligungszeitraums (sowie anhand des dann gestellten neuen Weitergewährungsantrags) automatisch ab Januar 2009 nachberechnet. Personen, die bisher noch kein Wohngeld erhalten, sollten im Januar 2009 einen Antrag stellen bzw. es empfiehlt sich in Zweifelsfällen die Rücksprache beim Landratsamt, ob sich ein Wohngeldanspruch errechnen würde. Für die überschlägige Berechnung sind Einkommens- und Mietnachweise vorzuhalten. Soweit Interessenten einen Internet-Zugang haben, kann auch über die neu gestaltete Hompage des Landkreises unter www.lra-mue.de unter Bürgerservice/Fachbereiche/ Amt für Soziale Sicherung, Senioren und Behinderte/Wohngeldstelle der Wohngeldrechner selbst aufgerufen werden und man kann sich überschlägig selbst berechnen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Für Fragen steht Ihnen aber auch das gesamte Team des Fachbereiches 22 unter Leitung von Marion Scheuerer gerne zur Verfügung: Tel. 08631/699-345 bzw. -366. |
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