Bis zum 1. März 2009 können die Sportvereine des Landkreises wieder Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale beim Landratsamt Mühldorf a. Inn stellen.
Wichtig ist dabei auch dieses Jahr die rechtzeitige Vorlage des Antrages durch den Verein, da später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden dürfen.
Entscheidend für die Gewährung der Vereinspauschale ist wieder die Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen sowie die Anzahl der Vereinsmitglieder, wobei Kinder und Jugendliche besonders gewichtet werden.
Die Antragsunterlagen werden derzeit an die Sport- und Schützenvereine gesandt, die letztes Jahr bei der Förderung berücksichtigt werden konnten. Alle anderen Vereine werden gebeten, die Unterlagen bei Bedarf anzufordern. Außerdem stehen sie auf der Homepage des Landratsamtes Mühldorf unter www.lra-mue.de, Bürgerservice, Formulare zum Download bereit.
Bei Rückfragen gibt im Landratsamt Mühldorf Frau Siegerstetter unter der Tel. Nr. 08631/ 699 761 gerne Auskunft.