Berlin/Mühldorf (gö) Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts erklärt Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer:
"Das komplexe und unübersichtliche deutsche Vergaberecht wird einfacher und moderner. Wir haben Bürokratie abgebaut, Verfahrensabläufe gestrafft und vor allem den Mittelstand gestärkt."
Für kleine und mittlere Unternehmen werde es, so Mayer, leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, müssen öffentliche Aufträge künftig grundsätzlich in Teil- und Fachlosen vergeben werden. Diese Regelung wird nun auch bei der Ausgestaltung von Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft angewendet, wodurch das Vergaberecht mitelstandsfreundlicher wird. Von der Teillosvergabe kann abgewichen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
Für Städte und Kommunen ist die Bestimmung, wie Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer betont, von besonderer Bedeutung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen Aufträge sind. Somit unterliegen sie nicht dem Vergaberecht,eine Ausschreibung ist entbehrlich.