Nach der Einführung der neuen Trinkwasserverordnung, die im Jahre 2003 in Kraft getreten ist, mussten auch die Untersuchungen bei Einzelwasserversorgungen angepasst werden.
Die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen wurden in mehreren Schreiben und mit einer Broschüre informiert.
Um Probleme zu vermeiden und den Übergang zum neuen Untersuchungsmodus zu erleichtern, wurde zweimal mitgeteilt, welche Untersuchung wann fällig ist und jährlich bis zu drei Erinnerungsschreiben zugeschickt, ehe es zum Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten kam.
Inzwischen wird davon ausgegangen, dass die Bürger ausreichend informiert wurden. Im Hinblick auf die notwendige Effizienz und Prozessoptimierung wird künftig nur noch ein Erinnerungsschreiben verschickt. Sollten die Betreiber der Aufforderung dann noch nicht nachkommen, wird ein Verfahren eingeleitet und ein Bußgeld wird fällig.