Die Stadt Mühldorf a. Inn verschickt in den nächsten Tagen die Hundesteuerbescheide für das Veranlagungsjahr 2009. Die Steuer ist bis zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen.
Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend beim Stadtsteueramt im Rathaus, 2. Stock (Zimmer 206) anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält.
Näheres kann der Bekannt-machung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kurt Heinzelmann unter Telefon 08631/ 612 244 zur Verfügung.