Ergebnisse der Bau – und Umweltausschusssitzung vom 09.02.2009
Erschienen am: 11.02.2009
1. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“ und Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 02.01.2009 – 04.02.2009 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom 22.12.2008 – 04.02.2009 beteiligt.

Alle Stellungnahmen und Eingaben wurden behandelt und gegebenenfalls entsprechend berücksichtigt.

2. 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 13.11.2008 – 16.12.2008 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom 03.11.2008 – 16.12.2008 beteiligt.

Alle Stellungnahmen und Eingaben wurden behandelt und gegebenenfalls entsprechend berücksichtigt.


3. Aufhebung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. August 2008 Nr. 1 N 07.3195 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“ in der Fassung vom 04.09.2007 für unwirksam erklärt. Dies wurde durch Aushang an 29.01.2009 öffentlich bekannt gemacht.

In die 2. vereinfachte Änderung wurde das Lärmschutzgutachten zur 1. Änderung des Bebauungsplanens eingearbeitet. Da die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“ unwirksam ist, hat auch die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ihre Grundlage verloren. Für die 2. vereinfachte Änderung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger nach durchgeführt worden. Der Satzungsbeschluss wurde noch nicht gefasst.

Der Bau - und Umweltausschuss hat nun beschlossen, dem Stadtrat folgende Empfehlung auszusprechen: Der Aufstellungs – und Billigungsbeschluss vom 30.04.2008 Nr. 050 wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Vorgehen durchzuführen.

4. Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs – und Grünordnungsplanes „Nordfriedhof“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. August 2008 Nr. 1 N 07.3195 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“ in der Fassung vom 04.09.2007 für unwirksam erklärt. Dies wurde durch Aushang an 29.01.2009 öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Nordfriedhof“ in der Fassung vom 02.10.1986 wird nun teilweise aufgehoben bzw. überplant.

Der Bebauungsplan „Nordfriedhof“ soll im Bereich der Fl.Nrn 530/T (Südl. Harthauser
Str. ) der Gemarkung Altmühldorf, 751/T, 752/T, 753/T (Nördlicher Teil) der Gemarkung Mühldorf a. Inn aufgehoben werden.

Der Flächennutzungsplan in der Fassung vom 09.05.2006 wird nicht geändert.

Der Bereich der Fl.Nrn. 528, 528/1, 528/2, 529/2, 529/3/T der Gemarkung Altmühldorf und 725/1/T, 728/T, 742/T, 742/9/T 743/6, 744, 744/1, 748, 751/T 752/T 753/T der Gemarkung a. Inn sollen überplant werden.

Der Bau - und Umweltausschuss hat beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, für den Bebauungsplan „Nordfriedhof“ i.d.F.v. 02.10.1986 den Teilaufhebungs- und 3. Änderungsbeschluss zu fassen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nordfriedhof“

Außerdem empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Stadtrat für den Bebauungsplan „Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Nordfriedhof“ i.d.F.v. 09.02.2009 den Billigungsbeschluss zu fassen und das Architekturbüro Köppel sowie die Verwaltung zu beauftragen, unter Zugrundelegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Teilaufhebung und der 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Nordfriedhof“ i.d.F.v. 09.02.2009 die frühzeitige Beteiligung
- der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der
- Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

durchzuführen.