MdB Mayer unterstützt Feuerwehren bei Ausnahmeregelung zum EU-Führerschein
Einsatzbereitschaft dauerhaft sichern
Erschienen am: 09.03.2009

Anlässlich der aktuellen Diskussionen über Ausnahmeregelungen für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste erklärt Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer:

"Die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren muss flächendeckend und dauerhaft gesichert werden. Daher habe ich gemeinsam mit der CSU-Landesgruppe beim Bundesverkehrsminister für eine Ausnahmeregelung im Fahrerlaubnisrecht eingesetzt."

Die Feuerwehren haben, so MdB Mayer, zunehmend Schwierigkeiten, ausreichend Fahrer für ihre Einsätze zu bekommen. Hintergrund ist die Regelung im EU-Führerscheinrecht, wonach Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse 3) nur Fahrzeuge bis 3,5 t fahren dürfen. Mit dieser Fahrerlaubnis können jedoch die meisten Tragkraftspritzenfahrzeuge nicht mehr gefahren werden.

In einem Brief hat Stephan Mayer auch in seiner Funktion als Landesvorsitzender des THW Bayern Minister Tiefensee aufgefordert, eine Lösung für die Feuerwehrleute zu erarbeiten.

Stephan Mayer: "Die CSU-Landesgruppe wird in dieser Sache nicht locker lassen. Gerade für kleine Feuerwehren könnte die derzeitige Führerscheinregelung in absehbarer Zeit zur Existenzfrage werden."