1. Der Bau – und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ behandelt. Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet. Ebenso war die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofsstraße“, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe – und Industriegebiet I“ sowie die 1. Änderungen des Bebauungsplanes „Eichfeld VI“ Gegenstand der Beratung.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans Gewerbe- und Industriegebiet Teil I beinhaltete, dass der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Teil I“ mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2008 Nr. 095 einheitlich als Industriegebiet (GI) ausgewiesen und die Betriebsleiterwohnungen ausgeschlossen wurden. Augrund der Änderung der Nutzungsart Gewerbegebiet (GE) in ein Industriegebiet (GI) musste somit auch der Flächennutzungsplan geändert werden.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes \"Eichfeld VI\" soll künftig der im Bebauungsplan vorgesehene Geschosswohnungsbau entfallen. Es sollen Doppelhaushälften oder Einfamilienhäuser eingeplant werden.
2. Die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen, sowie Liefer – und Dienstleistungen sollen entsprechend dem Beschluss des Bundesrats vom 20.02.2009 und den Festlegungen des Bayerischen Ministerrats vom 03.03.2009 neu festgelegt werden. Das wurde dem Stadtrat vom Bau – und Umweltausschuss empfohlen. Danach sollen für beschränkte Ausschreibungen nun folgende Wertgrenzen gelten: 1.000.000 für Bauleistungen (VOB) und 100.000 für Liefer – und Dienstleistungen (VOL). Für freihändige Vergaben soll sowohl für Bauleistungen (VOB) sowie für Liefer – und Dienstleistungen (VOL) eine Wertgrenze in Höhe von 100.000 € gelten.
Danach kann die heimische Wirtschaft stärker bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden.
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