1. Straßenverkehrsrecht – Verkehrsregelung am Krankenhausberg
Der Haupt- und Kulturausschuss hat in seiner letzten Sitzung über eine Änderung der Verkehrsregelung am Krankenhausberg beraten.
Die Bachmaier Immobiliengesellschaft mbH beantragte für das untere Teilstück des Krankenhausberges (Abschnitt Am Stadtwall – Zufahrt zum geplanten Anwesen Krankenhausberg 2) eine Aufhebung der bestehenden Einbahnregelung.
Im Bebauungsplan sei eine Zufahrt sowohl zur Tiefgarage als auch zu den oberirdischen Stellplätzen der Wohnanlage über den Krankenhausberg vorgesehen. Der Antrag werde im Interesse der zukünftigen Bewohner der „Wohnanlage am Stadtwall“ gestellt.
Die Kliniken Kreis Mühldorf a. Inn beantragen ebenfalls eine Aufhebung der Einbahnregelung am Krankenhausberg für den Abschnitt Am Stadtwall – Krankenhausstraße. Diese Lösung würde dem Wunsch der Kliniken entsprechen, den Haupteingang des Krankenhauses besser zum Abholen von Patienten bzw. zum Ein- und Aussteigen von Besuchern nutzen zu können.
Der Krankenhausberg hat im südlichen Teilstück eine Fahrbahnbreite von 7,50 m mit derzeit folgender Aufteilung:
2,00 m 3,95 m 1,55 m
Parken Hauptfahrbahn Radfahrer
Das bedeutet, dass bei einer Freigabe für Gegenverkehr auf die Nutzung von ca. 15 zentrumsnahen Parkplätze verzichtet werden müsste.
Mit dem Unterbinden des Abbiegens in den Krankenhausberg konnte ein früherer Unfallschwerpunkt vollkommen entschärft werden.
Die Polizei riet von der Änderung der Verkehrsregelung ab. Vor allem am Übergang vom einbahnigen oberen Teil des Krankenhausberges in den Bereich mit Gegenverkehr sei mit Problemen zu rechnen. Der bergab fahrende Verkehrsteilnehmer muss in diesem Bereich äußerst rechts fahren, da er nach Umsetzung der Regelung mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen muss. Ob ihm das nach jahrelanger Gewohnheit durch die Aufstellung geeigneter Verkehrszeichen begreiflich gemacht werden kann, ist nach Auffassung der Polizei äußerst fraglich. Gefährliche Situationen und Beinahezusammenstöße seien nicht auszuschließen.
Der Haupt – und Kulturausschuss kam aus diesen Gründen zu dem Ergebnis, dass die Einbahnstraßenregelung bestehen bleibt.
2. Bayerisches Kinderbildungs – und betreungsgesetz – Bedarfsplanung 2009-2011 der Stadt Mühldorf a. Inn
Der Haupt – und Kulturausschuss hat in seiner letzen Sitzung die Bedarfplanung 2009-2011 im Bereich Kinderbildung und Kinderbetreuung beraten. Die Stadt Mühldorf a. Inn ist bzgl. der Kinderbetreuungsangebote gut aufgestellt. Bei den Angeboten für die Unterdreijährigen besteht aber noch Ausbaubedarf, der für die Folgejahre vorgesehen ist. Im Bereich der Kindergärten ist eine gute Versorgung gegeben. Bei der Schulkinderbetreuung wird abzuwarten sein, wie sich der angekündigte Ausbau der Ganztagsschulen entwickelt und auf die vorhanden Betreuungsangebote auswirkt. Die Tagespflege erfüllt eine wichtige Funktion in der Kinderbetreuung. Vor allem die geringe Nachfrage nach Öffnungszeiten vor 7.00 Uhr und nach 18.00 Uhr bzw. Samstagsbetreuung kann dadurch abgedeckt werden.
Die bestehenden Angebote aller in diesem Bedarfsplan genannten Träger und der Tagespflege können deshalb nach dem BayKiBiG anerkannt werden und bieten damit weiter Planungssicherheit für Familien und Mitarbeiter. Gleichzeitig wird damit auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Rechnung getragen.
Die weitere Entwicklung sowohl bei den Betreuungswünschen der Eltern, wie auch bei den gesetzlichen Vorgaben wird künftig genau beobachtet. Besonders das derzeitige Überangebot an Kindergartenplätzen ist bei den künftigen Planungen zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Bevölkerungs – und Geburtenentwicklung und den künftigen Betreuungswünschen der Eltern müssen hier in den nächsten Jahren grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden.