1. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
Der Stadtrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Abwägung der öffentlichen Belange und Einwendungen bei der 3. Änderungen des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ befasst. Der Stadtrat stimmte allen vom Bau – und Umweltausschuss am 10.03.2009 vorbehandelten Punkten vollinhaltlich und ohne Änderungen zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofsstraße“ stimmte der Stadtrat dem vom Bau – und Umweltausschuss vorgelegten Beschluss mit 17 Gegenstimmen nicht zu. Der Bebbauungsplan wird entsprechend der von Stadtrat Rupert Rigam angefertigten Skizze in Bezug auf eine Straßenbegradigung abgeändert. Mit dem Grundstückseigentümer werden die erforderlichen Gespräche geführt. Sollte dadurch eine Verschiebung des Bauköpers notwendig sein, wird diese Änderung im Auslegungsplan dargestellt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine weitere wiederholte öffentliche Auslegung des Plans und eine entsprechende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Des Weiteren wurden die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe – und Industriegebiet Teil I“, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eichfeld VI“ und die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet an der Brunnhuber -, Dörfl – und Mößlinger Straße“ behandelt.
2. Vergabewesen – Festlegung neuer Wertgrenzen bei Vergaben von Leistungen nach VOB und VOL
Der Bundesrat hat am 20.02.2009 das Bundesgesetz über das Konjunkturpaket II verabschiedet. Darin wurden zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen die Wertgrenzen (netto) für die Vergabe von Leistungen befristet bis 31.12.2010 neu festgelegt. Für beschränkte Ausschreibungen gilt nun eine Obergrenze von 1.000.000 € für Bauleistungen (VOB) und 100.000 € für Liefer – und Dienstleistungen (VOL). Bei freihändigen Vergaben liegt bei beiden Leistungsarten die Obergrenze nun bei 100.000 €. Der Stadtrat hat diese hat diese Festlegungen in der Sitzung mit einstimmigen Beschluss bestätigt.
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