Der heimische Bundestagsabgeordnete: "Das derzeitige Ausmaß der Verschuldung - auch ohne die aktuellen Schulden aus der Wirtschaftskrise - sind eine schwere Last für die künftigen Generationen." Der bisherige Art. 115 des Grundgesetzes, der eine Kreditaufnahme für Investitionen und zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorsieht, habe bisher nicht die erforderlichen Grenzen gesetzt. Denn es wurden nicht nur Schulden aufgenommen, die einen gleichen Gegenwert in Investitionen hatten, wie es die Verfassung eigentlich gewollt hat.
Art. 115 GG hat nicht nur keine Abschreibungen auf die getätigten Investitionen vorgesehen, sondern - und das scheint noch schlimmer - überhaupt keine Tilgungsverpflichtung vorgesehen. Dadurch sind die Zinslasten der öffentlichen Haushalte (Bund-Länder-Gemeinden) auf ca. 71 Mrd. Euro pro Jahr angestiegen.
Ständig steigende Zinslasten sind aber, wie MdB Stephan Mayer betont, eine schwere Hypothek für nachfolgende Generationen. Zinszahlungen statt Zukunftsinvestitionen seien die Folge.
Deshalb ist die Schuldenbegrenzung, so Mayer, kein Selbstzweck: "Wir wollen dadurch Spielräume schaffen für wichtige Zukunftsinvestitionen."