MdB Stephan Mayer: Lücken bei der Sicherungsverwahrung müssen geschlossen werden
Erschienen am: 27.07.2009

Zur Podiumsdiskussion zum Thema „Die Sorgen des Mittelstands“ konnte FDP-Kreisvorsitzender und Kreisrat Kammergruber ein fachkundig besetztes Gremium in Töging begrüßen: Steuerberater Max Oelmaier (Bezirksvorsitzender des Bundes der Steuerzahler), Anton Steinberger (Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft AÖ/MÜ), Eberhard Greilmeier (Geschäftsführer der Spedition Greilmeier GmbH, Schwindegg), Stefan Oberreiter (Geschäftsführer Oberreiter GmbH, Töging), Raffaela Bubendorfer (junge FDP-Kandidatin für den Bundestag im Wahlkreis AÖ/MÜ) und FDP-MdB Dr.Daniel Volk (Rechtsanwalt und Fachhochschul-Dozent).

Anlässlich der Rückfalltat eines mehrfach vorbestraften Sexualstraftäters in Töging erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: "Die gesetzlichen Lücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung müssen dringend geschlossen werden. Der Täter von Töging konnte nach Verbüßung seiner Strafe nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden, weil der Bundesgerichtshof die gesetzlichen Voraussetzungen äußerst eng auslegt."

Die Rückfalltat von Töging hat, so Mayer, drastisch vor Augen geführt, dass die Gesetzeslage unzureichend ist.

CSU und CDU haben in der laufenden Wahlperiode massiv darauf gedrängt, dass diese Schutzlücken geschlossen werden. Bundesjustizministerin Zypries und die SPD haben, wie der Heimatabgeordnete anmerkt, die Lösung jedoch in unverantwortlicher Weise verschleppt. Die zuständige Ministerin Zypries habe bis heute keinen Gesetzentwurf vorgelegt, obwohl wir wiederholt auf den Handlungsbedarf bei der Sicherungsverwahrung hingewiesen haben.

MdB Mayer abschließend: "Wir werden unter anderen politischen Mehrheitsverhältnissen dafür sorgen, dass hochgefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher auch nach Verbüßung ihrer Strafe nicht auf freien Fuß kommen können."